Der Grundbuchauszug ist bei einem Immobilienkauf und anderen geschäftlichen Aktivitäten auf Mallorca ­sicherlich eine zentrale Informationsquelle, bei Immobilien etwa die Legalität der Bauten und vorhandenen Belastungen betreffend.

Allerdings muss man diesen Registerauszug auch umfassend lesen und interpretieren können - dazu gehören auch jene Inhalte, welche zwischen den Zeilen stehen. So lässt sich beispielsweise aus Fristangaben und Steuerzahlungspflichten ablesen, wann in welcher Weise andere Übertragungenen derselben Immobilie stattgefunden haben.

Wichtig ist ferner das Wissen, wann die Einholung ergänzender Registerinformationen zielführend sein kann. Als Beispiele seien historische Grundbuchauszüge oder auch Handelsregisterauszüge genannt.

So betrachtet, ist der aktuelle Grundbuchauszug die Einstiegsinformation, welche zunächst jeder Immobilienverkäufer, -käufer, oder Geschäftspartner benötigt. Eine Wissenschaft für sich stellt in der Rechtspraxis der Zugang zum Grundbuchauszug dar, wenn weder der Name des aktuellen Eigentümers noch die entsprechenden Grundbuchdaten bekannt sind, denn das sind die üblichen Angaben, um einen solchen Auszug beantragen zu können. Insofern bedarf es beim Fehlen dieser Angaben häufig spezifischer Recherchen, wie der Einblick in Amtsblätter, die Beschaffung von Grundbuchauszügen von Nachbarn, die Sondierung von Geschäftskontakten, die Suche über eine Steuernummer, das Befragen des Handelsregisters und viele andere Formen der Recherche. Es erübrigt sich der Hinweis, dass eine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet die Erfolgsquote erhöhen kann. Als Beispiel ein Fall aus der eigenen Kanzlei, bei dem wir vor kurzem eine Recherche über einen Bauunternehmer erfolgreich abschließen konnten: ein vermeintlich amtlich nicht genehmigtes Bauvorhaben ließ den Eigentümer Gefahr laufen, sein bereits investiertes Geld zu verlieren, bis sich ­herausstellte, dass die Genehmigung bereits im spanischen Amtsblatt veröffentlicht worden war und das Bauvorhaben somit als völlig legal galt.

Vorteilhaft kann auch die Ortsnähe der Kanzlei bei gewissen Geschäften sein, denn langjährige Kontakte, sowohl persönlicher wie auch geschäftlicher Art, erweisen sich oft als hilfreich, vor allem wenn Basisinformationen fehlen. Im Fall unserer Kanzlei ist vor allem der Osten Mallorcas, von Artà über Cala Rajada, Cala Millor über Cala d‘Or bis Santanyí betroffen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Abogado inscrito in Manacor, Tel.: 971-55 93 77.