Kann ich als Rentner in Spanien auch deutsches Kindergeld erhalten?

Ja, das ist möglich! Für das Kindergeld gilt das Land der Beschäftigung, und die Rente wird einer Beschäftigung in Deutschland gleichgestellt, so dass Kindergeld auch nach Spanien ausgezahlt werden kann. Wenn zugleich ein Anspruch nach spanischem Recht besteht, wird allerdings nur der Unterschiedsbetrag zum deutschen Kindergeld gezahlt. Deutsche, die in Spanien Arbeitnehmer sind, haben dagegen keinen Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Hier gilt das spanische Recht. Um die Geburtenrate, die gegenwärtig bei 1,39 Geburten je Frau liegt, zu erhöhen, gibt es für alle Geburten ab dem 3. Juli 2007 einmalig 2.500 Euro „Babyprämie", bei Behinderung und Kinderreichen 3.500 Euro. Die Maßnahme begünstigt jährlich etwa 480.000 Familien und kostet rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Ein Kindergeld von 100 Euro monatlich wird nur für berufstätige Mütter und nur bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gezahlt (oder 1.200 Euro Steuerermäßigung).