Zum 1. Januar 2007 ist das neue spanische Pflegegesetz in Kraft getreten, das sich in weiten Teilen am deutschen Modell orientiert, aber steuerfinanziert wird. Es soll in Stufen bis 2015, beginnend mit ambulanten Leistungen für schwerst Pflegebedürftige im Jahr 2007 (Teleassistenz, Haushaltsunterstützung, Tageszentren), aufgebaut werden. Daneben sieht das Gesetz Geldleistungen für Betreuung und Heimplätze vor. Zum 1. Januar 2009 wurden auch die schweren Pflegefälle in die Pflegeversicherung eingegliedert.