Spanien verschärft die Strafen für Tierquälerei: Der Ministerrat der Zentralregierung in Madrid will am Freitag (18.2.) eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches verabschieden. So werden die Haftstrafen für Misshandlungen, die zum Tod eines Haustieres führen, von 18 Monaten auf zwei Jahre erhöht. Misshandlungen, die vom Tierarzt behandelt werden müssen, können nun mit 18 Monaten Gefängnis belangt werden. Bislang waren es höchstens drei Monate. Neben der Änderung im Strafgestzbuch soll auch das neue Tierschutzgesetz verabschiedet werden.

Tiere nicht mehr als drei Tage allein lassen

Mit der neuen Verordnung werden auch andere Formen der Tierquälerei unter Strafe gestellt wie die Verwendung von Elektroschock- oder Stachelhalsbänder. Auch darf man Hunde nicht mehr an ein fahrendes Auto binden. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass ein Haustier nicht drei Tage hintereinander allein gelassen werden darf; bei Hunden darf dieser Zeitraum 24 Stunden nicht überschreiten.

Änderungen gibt es auch hinsichtlich der Tötung von Tieren in Heimen und Auffangstationen. Hunde, Katzen und andere Haustiere dürfen bislang nur in Katalonien und Madrid nicht aus Platzgründen eingeschläfert werden. Dies soll mit dem neuen Gesetz spanienweit gelten. Lediglich weiterhin erlaubt ist die Tötung aus medizinischen Gründen.

Alle zwei Minuten ein Tier ausgesetzt

Spanien gehört nach Angaben von Tierschutzorganisationen zu den Ländern, in denen die Zahl der misshandelten und ausgesetzten Tiere am höchsten ist. Man rechnet, dass alle zwei Minuten ein Tier ausgesetzt wird. Viele von ihnen werden schließlich eingeschläfert. Offiziell registriert sind 13 Millionen Haustiere. Die Dunkelziffer dürfte deutlich darüber liegen.

Zoohandlungen soll es verboten werden, Haustiere zu verkaufen oder für gewerbliche Zwecke zur Schau zu stellen. Das neue Gesetz verbietet zudem Zirkussen, Wildtiere einzusetzen. Zoos und Delfinarien sollen für die Erholung einheimischer Arten umgebaut werden. Ausgenommen vom Gesetz sind Stierkämpfe sowie Nutztiere und jene, die für die Forschung zu Versuchen eingesetzt werden. /pss