Gerade erst sind in Spanien alle Strafermittlungen gegen Altkönig Juan Carlos eingestellt worden, da droht ihm und damit auch dem spanischen Königshaus neuer Ärger mit der Justiz. Der 84-Jährige, der im Exil in Abu Dhabi lebt, wird sich mit einer Schadenersatzklage seiner früheren engen Freundin Corinna zu Sayn-Wittgenstein auseinandersetzen müssen. Denn der Oberste Gerichtshof Englands in London, wo die Klage anhängig ist, teilte am Donnerstag mit, dass sich das frühere spanische Staatsoberhaupt nicht auf Immunität berufen kann.

Bei der gerichtlichen Klärung, was an den Vorwürfen dran ist, könnten viele peinliche Details über das Verhalten von Juan Carlos ans Licht kommen und Kritikern der spanischen Monarchie Auftrieb geben. Juan Carlos, der von 1975 bis zu seiner Abdankung im Jahr 2014 Staatsoberhaupt Spaniens war, hat die mit der Klage erhobenen Vorwürfe zurückweisen lassen. Ob er selbst eventuell vor Gericht wird erscheinen müssen, war zunächst unklar. Bis zu einer mündlichen Verhandlung könne es aber noch lange dauern, hieß es.

"Innige Freundin" des Altkönigs

Die Klägerin, die früher Corinna Larsen hieß und sich einmal als "eine innige Freundin" des Altkönigs bezeichnete, trug laut Gericht vor, Juan Carlos habe ihr große Geschenke und 2009 sogar einen Heiratsantrag gemacht. Danach sei die Beziehung abgekühlt. Die Klägerin, Tochter eines Dänen und einer Deutschen, wirft dem Altkönig laut Gerichtsakten unter anderem "Belästigung" vor. Juan Carlos habe später auch Geschenke zurückgefordert.

Sie und ihre Familie seien zwischen 2012 und 2014 bedroht, in ihre Häuser sei eingebrochen und sie "überwacht" worden. Dies sei durch den damaligen Chef des spanischen Geheimdienstes CNI, Félix Sanz Roldán, und CNI-Agenten im Auftrag von Juan Carlos geschehen, gab das Gericht Behauptungen der Klägerin wieder.