Spaniens erstaunlichster Prozess: Warum der Generalstaatsanwalt derzeit auf der Anklagebank sitzt
Ein neuer, politisch stark gefärbter Prozess hält Spanien in Atem. Der Generalstaatsanwalt steht vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll Informationen geleakt haben. Bei dem Verfahren geht es auch um die Zukunft der Pressefreiheit in Spanien

Álvaro García Ortiz am Mittwoch bei seiner Aussage vor dem Obersten Gerichtshof. | FOTO: TRIBUNAL SUPREMO/EUROPA PRESS
Im Dschungel der Strafverfahren und Ermittlungen in diverse Skandale im politischen Leben Spaniens sticht diese Woche ein Prozess heraus: Zum ersten Mal in der Geschichte der Demokratie muss sich der Generalstaatsanwalt des Landes auf der Anklagebank verteidigen. Álvaro García Ortiz wird Enthüllung von Geheimnissen vorgeworfen. Der Kläger ist der Unternehmer Alberto González Amador, Lebenspartner der konservativen Ministerpräsidentin von Madrid, Isabel Díaz Ayuso. García Ortiz soll die Verhandlungen zwischen González Amador und der Staatsanwaltschaft wegen eines Steuerbetrugs geleakt haben.
Der Generalstaatsanwalt bestritt zum Ende der Anhörungen vor dem Obersten Gerichtshof am Mittwoch (12.11.) zum erneuten Mal die Vorwürfe. Der Fall ist selbstverständlich hochpolitisch. Díaz Ayuso und ihr Partner sehen sich als Opfer einer Kampagne seitens der Linksregierung von Pedro Sánchez. Der Regierungschef wittert dagegen ein politisch motiviertes Vorgehen der Richter und verteidigt öffentlich die Unschuld des von ihm ernannten obersten Chef der spanischen Staatsanwaltschaft.
Worum geht es eigentlich?
Doch der Reihe nach. González Amador, ein Unternehmer im Gesundheitsbereich, verdiente während der Corona-Pandemie rund zwei Millionen Euro durch die Vermittlung von Schutzmasken und weiterem Material. Danach rechnete er den Gewinn mittels falscher Rechnungen und Scheinfirmen klein, offenbar auf so ungeschickte Weise, dass er gleich dem Finanzamt auffiel. Die Beamten deckten einen Betrug in Höhe von 350.000 Euro auf, was strafrechtlich relevant ist. Das Finanzamt gab den Fall daher an die Staatsanwaltschaft weiter. Im Februar 2024 bot der Anwalt von González Amador ein Abkommen an, wonach sein Mandant die Steuerhinterziehung zugab, um einer drohenden Haftstrafe zu entgehen.
Im Verfahren gegen den Generalstaatsanwalt geht es nun um die Frage, wie diese Angelegenheit an die Öffentlichkeit gelangte. Wer wusste was und zu welchem Zeitpunkt? Am 12. März dieses Jahres veröffentlichte „eldiario.es“ die Nachricht vom Steuerbetrug des Partners von Díaz Ayuso, jedoch noch ohne große Details. Die eigenwillige Regionalfürstin der Volkspartei PP beklagte sofort einen politischen Angriff auf ihre Person. Am 13. März schrieb die Zeitung „El Mundo“, dass der ermittelnde Staatsanwalt González Amador eine Einigung vorgeschlagen hätte. In Wahrheit war es aber genau umgekehrt, wie der Radiosender SER noch am selben Tag spät abends vermeldete und dabei aus dem E-Mailverkehr zwischen dem geständigen Steuersünder und den Ermittlern zitierte.
Am 14. März stellte die Generalstaatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung klar, wie sich der Vorgang zugetragen hatte. Daraufhin verklagte González Amador den Generalstaatsanwalt wegen der Enthüllung von vertraulichen Informationen über einen Steuerzahler. Nach langen Ermittlungen erhob der Oberste Gerichtshof im Juli Anklage gegen den obersten Staatsanwalt des Landes. In der enorm polarisierten Politik ist García Ortiz für die Regierung ein unschuldiges Opfer, während die konservative Opposition und Medien ihn praktisch vorverurteilt haben.
Was die Journalisten sagen
Die Richter des Tribunal Supremo müssen nun der Wahrheit auf die Spur kommen. In diesen Tagen sagten sieben Journalisten von vier verschiedenen Medien aus, die allesamt die Einzelheiten der Nachricht von der Steuerhinterziehung des Partners von Díaz Ayuso ans Licht gebracht hatten. Allesamt beteuerten zum erneuten Mal, dass sie die Informationen und die E-Mails des Anwalts von González Amador nicht von García Ortiz erhalten hätten. Ihre wahre Quelle wollten sie nicht preisgeben unter Bezug auf das journalistische Recht zum Quellenschutz.
„Das ist ein moralisches Dilemma für mich“, erklärte José Precedo, Redakteur von „eldiario.es“, der den Fall zuallererst gemeldet hatte. „Das Dilemma ist, dass hier jemandem Haftstrafe droht, von dem ich weiß, dass er unschuldig ist, da ich die Quelle kenne. Aber ich kann meine Quelle nicht nennen.“ Ganz ähnlich argumentierten die Berufskollegen von Precedo auf hartnäckiges Drängen der Ankläger im Supremo.
Der Prozess entwickelte sich zu einer Lehrstunde über journalistische Praktiken. So ergaben die Ermittlung der Sondereinheit der Guardia Civil UCO, dass García Ortiz am 13. März um 21:59 Uhr auf Anfrage den E-Mailverkehr zwischen dem Anwalt von González Amador und dem Staatsanwalt von einem Mitarbeiter zugesendet bekam. Die Meldung des Senders SER mit Auszügen aus den Mails erfolgte danach. Der Autor der Nachricht, der renommierte Journalist Miguel Ángel Campos, versicherte vor Gericht, dass er an jenem Tag bereits gegen 15 Uhr von einem seiner Informanten die E-Mail des Anwalts gezeigt bekam, jedoch mit der Bitte, vorerst nichts zu veröffentlichen. Als dann „El Mundo“ mit einer anderen Version ans Licht kam, drängte Campos und konnte schließlich mit seiner Nachricht raus.
Das sagt der gefürchtete Spindoctor
Die Quelle der entgegengesetzten Versionen ist dagegen bekannt. Miguel Ángel Rodríguez, der Kabinettsleiter von Díaz Ayuso, nahm sich von Beginn an der Sache an, die enorm schädlich für das Image der Madrider Landesfürstin ist. Vor Gericht gestand er nicht nur, die E-Mails in Auszügen an diverse Journalisten durchgestochen zu haben. Er gab auch zu, einen Aspekt frei erfunden zu haben, nämlich dass eine Einigung in der Sache der Steuererziehung „auf Druck von oben“ verhindert worden wäre. Er hätte keine entsprechenden Informationen gehabt, sondern lediglich „eine logische Ableitung“ gemacht, erklärte der gefürchtete konservative Spindoctor.
Die Beamten der UCO und Autoren eines Ermittlungsberichts traten bei ihren Aussagen vor dem Supremo auf der Tatsache herum, dass García Ortiz gleich zu Beginn der Nachforschung die Inhalte seines Mobiltelefons gelöscht hätte. Dies hätte er wie jeden Monat aus reiner Vorsicht gemacht, damit sensible Inhalte nicht in falsche Hände gerieten, so der Generalstaatsanwalt. Der Datenschutzbeauftragte der Staatsanwaltschaft erklärte den Richtern, dass das regelmäßige Löschen eine erwünschte Praxis sei.
Der Prozess schließt am Donnerstag und ist dann für das Urteil bereit. García Ortiz schloss sein Plädoyer mit einer Grundsatzerklärung. „Die Wahrheit wird nicht kolportiert, die Wahrheit wird verteidigt.“
Abonnieren, um zu lesen
- Spanien bekommt jetzt auch ein 'Deutschlandticket
- Kind auf Mallorca totgefahren: Neue Einzelheiten zum Unfall bekannt
- Spanische Weihnachtslotterie auf Mallorca: Diese Nummer wird den Gordo gewinnen
- Kampf gegen die illegale Ferienvermietung: Saftige Millionenstrafe für Airbnb
- Messerangriff in Latino-Bar auf Mallorca – Polizei ermittelt
- Tumulte im Flugzeug, Abflug abgebrochen: Neun Passagiere am Flughafen Mallorca festgenommen
- Teures Busfahren: Palma schafft vergünstigte Mehrfahrtenkarten für Nichtresidenten ab
- Esther Schweins entschlüsselt bei Lesung auf Mallorca die ewige Liebe
