Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

E-Mail-Affäre um Generalstaatsanwalt: Zweijähriges Berufsverbot für Spaniens Chefankläger

In dem hochpolitischen Prozess ist am Donnerstag (20.11.) ein Urteil gefallen

Álvaro García Ortiz bei seiner Aussage vor dem Obersten Gerichtshof.

Álvaro García Ortiz bei seiner Aussage vor dem Obersten Gerichtshof. / TRIBUNAL SUPREMO/EUROPA PRESS

Redaktion MZ

Redaktion MZ

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat den Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz am Donnerstag (20.11.) wegen eines Delikts der Offenlegung vertraulicher Daten ein zweijähriges Berufsverbot erteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro zahlen. Außerdem verpflichtete das Gericht ihn dazu, den Kläger Alberto González Amador, dem Partner der Madrider Regionalministerpräsidentin Isabel Díaz Ayuso, wegen immaterieller Schäden 10.000 Euro zu zahlen.

Nach Ansicht des Gerichts hat García Ortíz gegen den Artikel 417.1 des Strafgesetzbuchs verstoßen, der „die Amtsperson oder den Beamten bestraft, die Geheimnisse oder Informationen offenbart, von denen sie aufgrund ihres Amtes oder Dienstes Kenntnis hat und die nicht verbreitet werden dürfen. Das Urteil erfolgte mit fünf zu zwei Stimmen.

Das Gericht spricht ihn von den übrigen Delikten frei, die ihm zur Last gelegt worden waren, darunter das Delikt der Geheimnisoffenbarung, für das González Amador vier Jahre Freiheitsstrafe beantragt hatte – ein Antrag, den mit einer Ausnahme alle Nebenkläger übernommen hatten. Das Urteil wurde den Beteiligten bereits mitgeteilt, obwohl er noch keine Rechtswirkungen entfaltet, da das schriftliche Urteil noch aussteht.

Das Verfahren hat in Spanien für viele Diskussionen gesorgt, da viele es für ein politisch motiviertes Manöver halten. Es war das erste Mal in der Geschichte der Demokratie, dass sich der Generalstaatsanwalt des Landes auf der Anklagebank verteidigen musste.

Darum geht es

González Amador, ein Unternehmer im Gesundheitsbereich, verdiente während der Corona-Pandemie rund zwei Millionen Euro durch die Vermittlung von Schutzmasken und weiterem Material. Danach rechnete er den Gewinn mittels falscher Rechnungen und Scheinfirmen klein, offenbar auf so ungeschickte Weise, dass er gleich dem Finanzamt auffiel. Die Beamten deckten einen Betrug in Höhe von 350.000 Euro auf, was strafrechtlich relevant ist. Das Finanzamt gab den Fall daher an die Staatsanwaltschaft weiter. Im Februar 2024 bot der Anwalt von González Amador ein Abkommen an, wonach sein Mandant die Steuerhinterziehung zugab, um einer drohenden Haftstrafe zu entgehen.

Im Verfahren gegen den Generalstaatsanwalt geht es nun um die Frage, wie diese Angelegenheit an die Öffentlichkeit gelangte. Wer wusste was und zu welchem Zeitpunkt? Am 12. März dieses Jahres veröffentlichte „eldiario.es“ die Nachricht vom Steuerbetrug des Partners von Díaz Ayuso, jedoch noch ohne große Details. Die eigenwillige Regionalfürstin der Volkspartei PP beklagte sofort einen politischen Angriff auf ihre Person. Am 13. März schrieb die Zeitung „El Mundo“, dass der ermittelnde Staatsanwalt González Amador eine Einigung vorgeschlagen hätte. In Wahrheit war es aber genau umgekehrt, wie der Radiosender SER noch am selben Tag spät abends vermeldete und dabei aus dem E-Mailverkehr zwischen dem geständigen Steuersünder und den Ermittlern zitierte.

Am 14. März stellte die Generalstaatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung klar, wie sich der Vorgang zugetragen hatte. Daraufhin verklagte González Amador den Generalstaatsanwalt wegen der Enthüllung von vertraulichen Informationen über einen Steuerzahler. Nach langen Ermittlungen erhob der Oberste Gerichtshof im Juli Anklage gegen den obersten Staatsanwalt des Landes.

Mehr über das Verfahren lesen Sie unter diesem Link.

Tracking Pixel Contents