Keine Beweise, trotzdem schuldig: Warum das Urteil gegen Spaniens Generalstaatsanwalt für Empörung sorgt
Im Fall des Generalstaatsanwalts veröffentlichen die Richter die Urteilsbegründung. Diese wirft viele Fragen auf

Verurteilt aus Mangel an Beweisen: Álvaro García Ortiz. / FOTO: EUROPA PRESS
Die Zweite Kammer des Obersten Gerichtshofs benötigte nur eine Woche nach dem Ende des medienwirksamsten Prozesses seit Langem, um das Urteil gegen den Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz auszusprechen. Mit fünf gegen zwei Stimmen verurteilte das Tribunal Supremo den obersten Ankläger Spaniens zu einem zweijährigen Berufsverbot und einer Geldstrafe wegen der Offenlegung vertraulicher Informationen. García Ortiz, der die Vorwürfe vehement abstreitet, trat daraufhin zurück.
Zum Hintergrund: Alberto González Amador, Partner der konservativen Ministerpräsidentin von Madrid Isabel Díaz Ayuso, gab gegenüber der Staatsanwaltschaft einen Steuerbetrug von 350.000 Euro zu, um einer drohenden Haftstrafe zu entkommen. Der Generalstaatsanwalt soll entsprechende E-Mails an die Presse durchgestochen haben.
Drei Wochen bis zur Urteilsbegründung
Zum ersten Mal in der Geschichte wurde der oberste Chefankläger selbst verurteilt, und das am 20. November, dem 50. Todestag von Francisco Franco. Danach ließen die Richter die Öffentlichkeit fast drei Wochen auf die Urteilsbegründung warten. Am Dienstag (9.12.) wurde der Schriftsatz veröffentlicht, was die Kontroverse um das Urteil wiederbelebte. Die konservative Opposition spricht von einem rechtskräftig verurteilten Straftäter, an dessen Unschuld Ministerpräsident Pedro Sánchez bis heute festhält. Man respektiere das Urteil, teile aber die Begründung nicht, ließ die Linksregierung verlauten, die García Ortiz ins Amt berufen hatte. Andere Politiker fanden härtere Worte gegen das Tribunal Supremo. Auch Juristen zeigten sich kritisch über die Urteilsbegründung, angefangen mit den beiden Richterinnen der Kammer, die abweichende Meinungen von ihren fünf Kollegen formulierten und für den Freispruch des Generalstaatsanwalts waren.
Das Urteil beruht auf Rückschlüssen und Kontext. Ein konkreter Beweis dafür, dass García Ortiz den E-Mail-Verkehr zwischen González Amador und der Staatsanwaltschaft an die Presse leakte, ist in dem 233 Seiten langen Dokument nicht zu finden. Die Richter sehen es dennoch als ausreichend erwiesen an, dass García Ortiz „oder jemand in dessen Umfeld und mit dessen Wissen“ der Täter war. Die Richter räumen selbst ein, dass es auch jemand anderes als der Generalstaatsanwalt gewesen sein kann. Ein Mitwissen seitens García Ortiz ist nach Ansicht vieler Juristen noch lange keine aktive Tat. Das Urteil stützt sich zudem auf die Tatsache, dass „keine glaubhafte alternative Erklärung existiert“.
Die beiden abweichenden Richterinnen, Ana Ferrer und Susana Polo, sehen in ihren Ausführungen zum Urteil keine Indizien für eine Schuld von García Ortiz: „Die Schlussfolgerungen beinhalten eine Verletzung des Unschuldprinzips“, schreiben sie.
Den Mangel an Beweisen schieben die fünf Richter auf die Tatsache, dass García Ortiz die Daten auf seinem Handy löschen ließ. Dies geschah am Tag, nachdem die Ermittlungen gegen ihn angekündigt wurden, was für den Supremo verdächtig ist. Die Staatsanwaltschaft erklärte im Prozess, dass es sich um eine routinemäßige Sicherheitsmaßnahme gehandelt hätte. Ferrer und Polo meinen, dass man nicht einfach davon ausgehen darf, dass unter den gelöschten Daten die fehlenden direkten Beweise für die angebliche Weiterleitung der E-Mail zu finden gewesen seien.
Die Rolle der Medien
Schließlich wirft die Rolle der Medien, die die Nachricht vom Steuerbetrug verbreitet hatten, Fragen auf. Sieben Journalisten von verschiedenen Medien hatten vor dem Tribunal Supremo als Zeugen beteuert, dass sie die Information nicht von García Ortiz erhalten hätten, mit Bezug auf den Quellenschutz jedoch nicht sagen könnten, wie sie an die E-Mails kamen. Die Richter „zweifeln nicht am Wahrheitsgehalt“ der Aussagen. Doch trotz dieser entlastenden Aussagen haben sie keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Obwohl der Quellenschutz der Journalisten auch in Spanien rechtlich gewährt ist, meinen die Richter, dass sich dieses Konzept „mehr auf moralischer und deontologischer Ebene“ bewege. Die Aussagen der Medienvertreter, die García Ortiz entlasten, sind nach Auffassung der Kammer also eher zweitklassig.
Die Entscheidung, welche die Karriere des Generalstaatsanwalts beendete, hat neben dem Leak der E-Mails eine weitere Begründung. Der Stabsleiter von Díaz Ayuso verbreitet aus Sorge um das Image der Madrider Provinzfürstin eine Falschinformation, wonach es die Ermittler waren, die deren Partner eine gütige Einigung wegen des Steuerbetrugs angeboten hätten und nicht umgekehrt. Rodríguez gab vor Gericht unverblümt zu, dass er diese Geschichte frei erfunden hatte. Um dieser falschen Darstellung entgegenzutreten, veröffentlichte das Amt von García Ortiz eine Pressemitteilung, in der Auszüge aus den vertraulichen E-Mails zitiert wurden. Nun bereitet der gefallene Jurist den Gang vor das spanische Verfassungsgericht vor.
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