Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

Spaniens Amnestiegesetz ist mit EU-Recht vereinbar: Darf Carles Puigdemont jetzt nach Hause?

Eine Regelung, die Anhängern der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung etwa nach Terroranklagen Amnestie gewährt, sorgt in Spanien für Kontroversen. Nun äußert sich das höchste EU-Gericht

Carles Puigdemont auf einem Treffen seiner Partei Junts im französischen Perpignan.

Carles Puigdemont auf einem Treffen seiner Partei Junts im französischen Perpignan. / David Borrat / Efe

Folgen Sie uns bereits?Marken Sie uns als bevorzugte Medien
Hinzufügen zu Google

Spaniens Amnestiegesetz für als Terroristen angeklagte Mitglieder der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung ist einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge mit EU-Recht vereinbar. Weder finanzielle Interessen der EU noch die EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung stünden dem Gesetz zur Normalisierung der Situation in Katalonien entgegen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg laut einer Mitteilung. 

Hintergrund sind zwei Fälle aus Spanien, die dem EuGH von dem nationalen Gerichtshof und dem Rechnungshof vorgelegt wurden. Es geht einerseits um die Anklage von zwölf Menschen wegen terroristischer Straftaten und andererseits um Haftungsklagen gegen Personen, die unrechtmäßig öffentliche Gelder Kataloniens, etwa für die Organisation des Unabhängigkeitsreferendums 2017, ausgegeben haben sollen. Sie sollen von der Amnestieregelung profitieren.

EuGH sieht eine Verfahrensregelung kritisch

Der EuGH stellte klar, dass eine Haftungsbefreiung für den Schaden am katalanischen Haushalt die finanziellen Interessen der EU nicht berühre. Ein rein national verursachter Schaden könne sich nicht auf den EU-Haushalt auswirken, hieß es in der Mitteilung. Darüber hinaus sei auch eine Verfahrensfrist, die eine Entscheidung über die Amnestie innerhalb von zwei Monaten vorsieht, grundsätzlich rechtmäßig. Allerdings müssten Urteile des EuGH in Vorabentscheidungsverfahren abgewartet werden, betonten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Auch die praktische Wirksamkeit der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung werde vom spanischen Gesetz nicht beeinträchtigt, hieß es. Es beschränke sich auf Taten im spezifischen Kontext der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung und sehe zudem eine Ausnahme bei vorsätzlichen schweren Menschenrechtsverletzungen vor.

Mehr als 300 Menschen profitierten von Amnestie

Das umstrittene Amnestiegesetz war 2024 von der spanischen Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez auf den Weg gebracht worden, um sich die Unterstützung der katalanischen Separatistenparteien zu sichern. Es hatte in Spanien scharfe Kontroversen ausgelöst. Inzwischen ist die Regelung in Spanien deutlich weniger Thema. Sie kam bereits mehr als 300 Menschen zugute. Der frühere Regionalpräsident Carles Puigdemont konnte davon jedoch bislang nicht profitieren, da der Oberste Gerichtshof in Madrid den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder nicht für amnestiefähig hält.

Es gebe "keinen Zweifel mehr", dass das Gesetz verfassungsgemäß sei und mit europäischem Recht im Einklang stehe, erklärte Justizminister Félix Bolaños in Madrid. Er äußerte die Hoffnung, dass die Regelung "so schnell wie möglich" auch auf Puigdemont und andere Anführer der Unabhängigkeitsbewegung angewendet werde. Puigdemont sprach von einer Bestätigung seiner Position. Sollten spanische Gerichte die Amnestie weiterhin nicht komplett anwenden, stellten sie sich gegen das europäische Recht. Der EuGH habe "keine Hintertür" offengelassen, um das Urteil noch infrage zu stellen.

Tracking Pixel Contents