20 Regeln für Radfahrer auf Mallorca
Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat einen Katalog mit Regeln und Empfehlungen aufgestellt

Radsportler auf Mallorca. / Foto: Bendgens
Radfahren ist auf Mallorca eine sehr beliebte Form der Urlaubsgestaltung, besonders in der Nebensaison kommen zahlreiche Amateur und Profi-Radsportler für ein Training auf die Insel. Damit es weder zu Unfällen noch zu Problemen kommt, hat die spanische Verkehrsbehörde DGT eine Liste an 20 Regeln aufgestellt, die zu beachten sind:
Handy und Kopfhörer am Lenker
Während der Fahrt ist das Nutzen von Mobiltelefonen verboten. Auch Kopfhörer sind untersagt, selbst wenn keine Musik angespielt wird, sondern Richtungsanweisungen angehört werden. Die Strafe bei Verstößen beträgt 200 Euro.
Plötzliches Bremsen ankündigen
Der Radfahrer kann ein plötzliches Bremsen ankündigen, indem er den kurz Arm hebt. Dies ist ein empfohlenes Signal, um Auffahrunfälle zu vermeiden, aber in keinem Fall verpflichtend, da es erfordert, den Lenker sehr schnell loszulassen.
Auf der Radspur bleiben
Sowohl in der Stadt als auch auf Landstraßen ist es empfehlenswert - sofern vorhanden - die Radwege zu nutzen. Verpflichtend ist es nicht.
Alkohol
Für Radfahrer gelten dieselben Alkoholregeln wie für Autofahrer. Die erlaubte Grenze liegt bei 0,5 Promille im Blut und 0,25 Promille beim Atemtest. Wenn ein Polizeibeamter einen Test anordnet, muss dieser durchgeführt werden. Die Strafe bei Verstößen liegt bei 500 bis 1.000 Euro.
Kinder mitnehmen
Kinder dürfen bis zum siebten Lebensjahr auf einem Kindersitz transportiert werden, sofern der Fahrer volljährig ist. Strafe bei Verstößen: 100 Euro.
Licht anschalten
Bei Fahrten im Dunkeln, in Unterführungen und in Tunneln müssen Radfahrer vorne und hinten Lichter anhaben. Ist dies nicht der Fall, droht eine Strafe von 200 Euro.
Fußgänger beachten
An einem Zebrastreifen, sowie beim Abbiegen müssen Radfahrer Fußgängern den Vortritt lassen. Tun sie es nicht, müssen sie 200 Euro zahlen.
Vorfahrt gegenüber Autos
Fahrradfahrer haben auf Fahrradwegen und Fahrradübergängen Vorfahrt gegenüber Autofahrern. Es ist dennoch immer auf die Verkehrsschilder zu achten. Bei Missachtung drohen bis zu 200 Euro Strafe.
Verhalten im Kreisverkehr
Fahrradgruppen gelten im Kreisverkehr äquivalent zu einem einzigen Fahrzeug. Das bedeutet, dass sie Vorfahrt haben, sobald der vorderste Radfahrer in den Kreisverkehr hineingefahren ist.
Eingliedern in den Straßenverkehr
Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, müssen Radfahrer einen gründlichen Blick auf den Verkehr werfen, bevor sie sich in den Straßenverkehr eingliedern. Auch hier drohen bis zu 200 Euro Strafe.
Verkehrsschilder beachten
Ampeln und Straßenschilder gelten auch für Radfahrer. Wer bei Rot über die Ampel fährt, zahlt 150 bis 500 Euro.
Fahrmanöver anzeigen
Wenn Radfahrer abbiegen oder einen Richtungswechsel vornehmen wollen, müssen sie diese mit dem Arm anzeigen. Tun sie es nicht, drohen Strafen von 200 Euro.
Helmpflicht in der Stadt
Die Helmpflicht gilt für alle Radfahrer bis 16 Jahre. Ab diesem Alter ist es empfehlenswert. Bei Nichtbeachtung sind 200 Euro fällig.
Helmpflicht auf der Landstraße
Bei Fahrten auf Landstraßen gilt eine allgemeine Helmpflicht. In drei Fällen kann auf den Kopfschutz aber verzichtet werden: bei einem längeren Bergauf-Fahrten, aus medizinischen Gründen und bei extremer Hitze. Strafe für das Verletzen der Helmpflicht: 200 Euro.
Zebrastreifen
Im Gegensatz zu der allgemeinen Annahme vieler Radfahrer, müssen auch diese bei Zebrastreifen absteigen und schieben. Wer trotzdem rüberfährt, zahlt 200 Euro.
Auf dem Gehweg
Ebenfalls darf man nicht auf dem Gehweg fahren, sofern dieser nicht explizit für Radler ausgezeichnet ist. Maximale Strafe: 100 Euro.
Rechts halten
Radfahrer müssen immer auf der rechten Spur fahren und einen Sicherheitsabstand zum Straßenrand oder zu parkenden Autos handhaben. Sind Gruppen unterwegs, dürfen diese in der Stadt maximal in Zweierreihen fahren.
Reflektoren
Wer im Dunkeln fährt, muss Reflektoren am Fahrrad anbringen. Wer das nicht tut, zahlt maximal 80 Euro.
Fahren auf dem Randstreifen
Auf Landstraßen müssen Radfahrer den Randstreifen nutzen, sofern dieser vorhanden ist. Nur bei längeren Abfahrten kann dieser verlassen werden, wenn die Verkehrsbedingungen dies erlauben. Strafe bei Verstößen: 200 Euro.
Zweierreihen auf der Landstraße
Radfahrer, die in Gruppen unterwegs sind, dürfen auf Landstraßen maximal in Zweierreihen fahren. Sie müssen sich, soweit es geht, rechts halten. In Kurven oder anderen Streckenabschnitten mit eingeschränkter Sicht müssen sie hintereinanderfahren. Strafe bei Verstößen: 100 Euro.
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