Mit drei Hunden flog Cristina García am 17. August 2013 von Palma de Mallorca nach Sevilla - nur zwei von ihnen kamen lebend an. Der dritte starb im Gepäckraum an einem Hitzschlag. Nun hatte sein Tod ein juristisches Nachspiel: Ein Gericht in Sevilla verurteilte die Fluggesellschaft Air Europa zu einer Entschädigungszahlung von 1.410 Euro.

Eine auf Reklamationen spezialisierte Kanzlei namens Reclamador hatte im Namen von García 3.000 Euro gefordert. 1.410 Euro aber ist die höchste für "Gepäckbeschädigung" vorgesehene Entschädigung. Kanzlei und Richter mussten feststellen: Die Gesetzgebung unterscheidet in diesem Fall nicht zwischen Tieren und Gepäck.

Air Europa hat jede Verantwortung abgestritten. Alle drei Hunde wurden im Gepäckraum der Maschine transportiert. Die beiden anderen Tiere mussten wiederbelebt werden. "Minuten später wären auch sie tot gewesen", so García, die das Urteil mit gemischten Gefühlen aufnahm. "Wir können nicht verhindern, dass sich so etwas nicht wiederholt. Die Sicherheit unserer Tiere ist nicht gewährleistet", sagte sie der Nachrichtenagentur Efe.

Für den Leiter der Kanzlei, Pablo Rabanal, beweist der Fall, wie wichtig eine präzise internationale Regulierung der Tiertransporte sei. Diese gebe es derzeit nicht. "Weder was die Behandlung noch die Entschädigungen betrifft, kann ein Lebewesen einem Koffer gleichgestellt werden", sagte er. /ck