Der Mann, der 2013 auf Mallorca seinen Hund auf grausame Weise hat verhungern lassen, muss im Gefängnis bleiben und seine einjährige Haftstrafe absitzen. Das hat nun auch die zweite Instanz des Balearischen Oberlandesgericht entschieden.

Der Mann hatte einen Antrag auf Haftentlassung gestellt und wollte seine Strafe stattdessen im Rahmen von sozialen Arbeitsstunden verbüßen. Als Grund gab er an, den Tod seines Hundes zu bedauern und sich nun für die Gemeinschaft einsetzen zu wollen.

Das Oberlandesgericht kam jedoch zu dem Schluss, dass im Verhalten des Verurteilten keinerlei Reue festzustellen ist. Darüber hinaus hatte sich der Mann geweigert, an einem Resozialisierungskurs teilzunehmen. Bereits im Oktober 2015 lehnte die damals zuständige Richterin ein derartiges Gesuch des Verurteilten ab. Im gleichen Monat hatte der Tierquäler seine Haftstrafe angetreten.

Der Mann hatte zwei Jahre zuvor in Palmas Stadtteil La Vileta seinen Hund in einem Innenhof verhungern lassen. Das Tier war an einer kurzen Leine festgebunden und konnte sich kaum bewegen.

Nach einem Hinweis des Bruders des Verurteilten, befreite die Ortspolizei den Hund. Er konnte aber nicht mehr gerettet werden. /jk