Das Tierschutzgesetz, das den Stierkampf auf Mallorca verbietet, tritt am Freitag (11.8.) in Kraft - allerdings wahrscheinlich erstmal nur für wenige Tage. Nach der offiziellen Veröffentlichung im Amtsblatt der Balearen (BOIB) am Donnerstag (10.8.) ist das Gesetz mit dem Folgetag gültig. Doch die Zentralregierung in Madrid wird vermutlich nicht lange auf sich warten lassen, die angekündigte Beschwerde beim Verfassungsgericht einzureichen.

Sobald der "Tribunal Constitucional" den Einspruch zur Prüfung annimmt, würde das nun kurzfristig geltende Gesetz mindestens fünf Monate lang ausgesetzt werden. Sollten die Richter nach Ablauf dieser Frist noch keine Entscheidung getroffen haben, müssten sie erneut darüber befinden, ob das Gesetz in der Zwischenzeit gelte oder nicht.

Das umstrittene balearische Gesetz verbietet nicht den Stierkampf an sich. Allerdings darf das Tier nach der neuen Norm weder verletzt geschweige denn getötet werden. Außerdem dürfen die Stiere nicht länger als zehn Minuten in der Arena auftreten. In der Praxis verbietet es also jene Tradition, die viele Spanier, Teile des Königshauses und die Zentralregierung für ein geschütztes Kulturgut halten. /tg