Die geplante neue Verordnung für die Haustierhaltung in Palma de Mallorca hat eine heftige Debatte ausgelöst. Insbesondere die Vorschrift, dass die Zahl der gehaltenen Haustieren wie Hunde und Katzen in Wohnungen künftig auf drei beschränkt sein soll - für Einfamilienhäuser gilt das Limit von fünf Haustieren - stößt auf Unverständnis.

"Nicht die Anzahl der Haustiere ist doch von Bedeutung, sondern die angemessene Haltung, die gute Erziehung und Versorgung der Tiere", ärgert sich Aida Cortecero vom Tierschutzverband ICA. Aus Sicht der Tierschützer stelle die neue Verordnung leider nur "einen kleinen Fortschritt" dar. Kritikwürdig sei unter anderem, dass Käfigtiere wie Vögel gar nicht behandelt würden.

Als unzulässige "Einmischung in das private Leben der Bürger" bezeichnet Oppositionssprecherin Marga Durán von der PP-Fraktion die Maßnahme. Man werde Änderungsvorschläge einreichen, um die unsinnige Verordnung zu verbessern.

Als Vorsitzender der Hausverwalter in Palma hält Pau Bonet es grundsätzlich für richtig, die Anzahl der im Haus oder der Wohnung lebenden Tiere zu beschränken. Allerdings gebe er auch zu Bedenken, dass die Beschwerden der Nachbarn wegen Haustieren ingesamt relativ selten seien: "Wer weiß, wie man ein Tier richtig hält, macht meistens keine Probleme."

Die geplante Verordnung wird einen Monat lang zur öffentlichen Einsicht im Rathaus ausliegen. Online können Sie den (katalanischen) Text auch hier lesen. Bürger und Verbände sind aufgerufen, Einwände und Änderungsvorschläge einzubringen, bis die Verordnung dann voraussichtlich im April in Kraft treten soll.

Welche Tiere sind in welcher Menge erlaubt?

Bei der Beschränkung der Höchstzahl erlaubter Tiere zählen Vierbeiner wie Hunde, Katzen, Kaninchen, Frettchen oder Zwergschweine. Über Wellensittiche oder Papageien gibt es diesbezüglich keine Aussagen. Allerdings müssten diese so gehalten werden, dass sich die Lärmbelästigung für Nachbarn in Grenzen hält.

Wer schon jetzt mehr als drei (in Wohnungen) beziehungsweise fünf (in Häusern) Haustiere hält, darf dies vorläufig weiterhin tun. Allerdings wird nach einer Übergangszeit eine städtische Erlaubnis dafür erforderlich. Die Höchstgrenzen beziehen sich auf Neuanmeldungen.

Das Halten von Hühnern oder anderen Nutztieren wie Kuh und Schaf wird in der Verordnung verboten. Auch die Tauben- oder Kaninchenzucht wird ausgeschlossen. Die Zahl der Haustiere pro Wohnung werde allerdings nicht überprüft, hieß es aus dem Rathaus. So müssten Haustierhalter keine Erklärungen darüber abgeben, wie viele Tiere sie halten. Lediglich in Konfliktsituationen, wie etwa einer Anzeige oder eines Verdachts auf Verstoß gegen den Tierschutz werde man aktiv, hieß es. /tg