Wegen des mutmaßlichen Einstechens auf einen Hund ist eine Frau in Palma de Mallorca zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Außerdem muss die Verurteilte den Besitzer des Hundes mit 450 Euro entschädigen. Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren werden in Spanien in der Regel auf Bewährung ausgesetzt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagte den Hund eines Mitbewohners einer Wohnung in Palma mit einem spitzen Gegenstand am Schulterblatt verletzte. Der als Zeuge angehörte Tierarzt bestätigte eine vier Zentimeter tiefe Stichwunde, die von einer Schere oder einem Messer stammen könnte. Das Tier habe viel Blut verloren. Eine Notoperation habe dem sieben Monate alten Beagle vermutlich das Leben gerettet.

Die Tat soll sich in der Nacht auf den 24. Oktober 2017 in einer Wohnung im Carrer Francesc Sancho abgespielt haben. Die Verurteilte bestritt die Vorwürfe. Ihrer Darstellung zufolge sei der Hund verletzt in ihr Zimmer gekommen. Sie erklärte zudem, dass sie selbst Tierliebhaberin sei und sich der Mitbewohner, der Halter des verletzten Hundes, nicht um das Tier gekümmert hätte, sodass sie den Beagle in der Regel versorgte.

Allerdings verstrickte sich die Angeklagte bei ihren Aussagen in Widersprüche. Zudem bezeugten andere Mitbewohner, dass sich das Hund jaulen hörten, als dieser sich im Zimmer der Angeklagten aufhielt. Die Blutspuren im Zimmer wurden untersucht. Als mildernder Umstand wurde gewertet, dass die Frau zum Tatzeitpunkt betrunken war. /tg