Umweltsünder sollen auf Mallorca und den Nachbarinseln ohne Aussicht auf Verjährung belangt werden können. Das will die balearische Landesregierung nun mit einer Änderung des Gesetzes zum Landschaftsschutz erreichen. Eine zeitliche Begrenzung der Strafverfolgung von Umweltvergehen wird es demnach nicht mehr geben, wie auch aus dem offiziellen balearischen Amtsblatt (BOIB) hervorgeht, das am Donnerstag (17.2.) veröffentlicht wurde. Noch handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, Bürger haben einen Monat lang Zeit, Beschwerden einzureichen.

Entscheidend dürfte die Gesetzesänderung auch für Immobilienbesitzer sein, die unbefugt ihre Gebäude erweitern. Wie durch die Gesetzesänderung ebenfalls hervorgeht, müssen die Umweltsünder hohe Entschädigungsgelder zahlen, die die von ihnen verursachten Schäden aufwiegen - egal, wie lange die Tat zurückliegt. Sollten Beschuldigte sich bemühen, die Schäden zu reparieren - etwa, indem sie illegale Anbauten zurückbauen -, bevor sie für schuldig befunden werden, soll die Strafzahlung um 40 Prozent niedriger ausfallen.

Auf Mallorca kommt es nicht selten vor, dass Grundstückseigentümer auch ohne gültige Liezenzen auf ländlichem Grund ihre Anwesen um- oder ausbauen. Viele spekulierten dabei bisher darauf, dass ihr Vergehen zunächst unentdeckt bleibt und sie später nicht mehr dafür belangt werden können. Die linksgrüne Landesregierung kämpft genau wie der ebenfalls linksgrün geführte Inselrat von Mallorca seit Jahren dagegen an. So ließ der Inselrat in den vergangenen Jahren zahlreiche illegal errichtete Immobilien im ländlichen Raum abreißen. /somo