In Spanien ist es seit langem verboten, bestimmte Arten von Tieren zu züchten oder zu halten, zum Beispiel Waschbären, Igel oder vietnamesische Schweine. Mit dem neuen Tierschutzgesetz, das derzeit noch ausgearbeitet wird, soll dieses Liste deutlich länger werden - und die der erlaubten Haustiere auch auf Mallorca deutlich kürzer.

Im Sommer hat die spanische Regierung den Gesetzesentwurf verabschiedet, es fehlt noch die Zustimmung des Parlaments. Voraussichtlich wird das Gesetz dann kommendes Jahr in Kraft treten. Es legt unter anderem die Kriterien fest, die ein Tier erfüllen muss, um als Haustier zu gelten - etwa, dass es auf der Liste der zugelassenen Arten steht. Das Hauptziel besteht darin, das Auftreten invasiver Arten zu verhindern.

Keine Kaninchen und Wellensittiche mehr

Die Liste der nach dem Tierschutzgesetz künftig verbotenen Tiere enthält einige äußerst beliebte Arten:

  • Mäuse
  • Hamster
  • Meerschweinchen
  • Chinchillas
  • Kaninchen
  • Landschildkröten
  • Sittiche
  • Papageien
  • Unzertrennliche (Agapornis)
  • Schlangen
  • Spinnen
  • Leguane
  • Chamäleons
  • Geckos
  • Vögel, die aus anderen Ländern stammen

Wer sich nun fragt, welchen Schaden ein niedlicher Hamster oder eine Maus wohl anrichten kann: Die Rechtfertigung der neuen Verordnung lautet, dass einige Tiere, wie zum Beispiel Nagetiere, laut Experten eine ernste Gefahr für die Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellen könnten, falls sie entwischen oder nicht kontrolliert werden.

Das ist auch der Grund für den Ausschluss von Kaninchen, die ein großes Umweltrisiko darstellen würden. 2020 gab es in Spanien 1,5 Millionen von ihnen. Schildkröten hingegen sind ebenfalls verboten, weil sie laut dem Ministerium für den ökologischen Wandel Tiere sind, die Krankheiten übertragen können.

Die in Haushalten sehr beliebten Sittiche hingegen werden nicht mehr erlaubt, da sie wilde Tierarten seien, die in Spanien nicht natürlich vorkommen - ebenso wie Papageien, Unzertrennliche und andere Vögel, die im Land nicht heimisch sind.

Europa sieht es anders

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Die Länder der Europäischen Union scheinen sich bei den Tierschutzgesetzen nicht einig zu sein. In Belgien wurde gerade ein Gesetz verabschiedet, das die Haltung von Kaninchen, Frettchen, Hamstern, Rehen, Meerschweinchen und Eichhörnchen erlaubt. In den Niederlanden hingegen sind nach dem Gesetz von 2015 nur 30 Haustiere erlaubt, darunter mehrere Arten von Nagetieren, Kaninchen und Frettchen, aber auch Wildschweine, Alpakas und Büffel. /bro