Vogelgrippe: Legehennen auf Mallorca müssen nicht eingesperrt werden
Eine im Prinzip landesweit gültige Verordnung wird auf den Inseln flexibler ausgelegt

Geflügel darf sich auf Mallorca weiterhin frei bewegen. / Carlos Castro/Europa Press
Unter anderem die Insellage macht's möglich: Mallorca und die anderen Balearen-Inseln werden eine von wenigen Ausnahmen in Spanien sein, die angesichts der fortschreitenden Vogelgrippe ihre Legehennen nicht einsperren. Die Zentralregierung in Madrid hatte wegen der aktuellen Situation eine landesweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet.
Wie das balearische Landwirtschaftsministerium mitteilt, wird auf den Inseln „eine flexiblere Auslegung der ministeriellen Anordnung“ gelten. Angesichts der besonderen Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe auf den Balearen sollen die Tiere weiterhin im Freien bleiben dürfen. Zugleich werden die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen fortgeführt und in den kommenden Tagen oder Wochen auf alle Gemeinden ausgeweitet.
Anordnung des Ministeriums
Die Anordnung aus Madrid gilt für alle Geflügelbetriebe – einschließlich ökologischer Höfe, Kleinhaltungen zur Selbstversorgung sowie Betriebe, die Fleisch oder Eier direkt an Verbraucher verkaufen. Bereits seit dem 10. November war die Stallpflicht für besonders gefährdete Gebiete in Kraft; nun wird sie auf das gesamte Land ausgeweitet.
Hintergrund: Zunehmende Zahl an Fällen in Europa
Die Entscheidung der Zentralregierung erfolgte, nachdem in der vergangenen Woche das Risiko eines Viruseintrags nach Spanien deutlich gestiegen war. Maßgeblich sind dabei die Zahl und Lage der Ausbrüche in Europa sowie die Wanderbewegungen von Wildvögeln aus betroffenen Gebieten.
In Spanien werden derzeit viele Zugvögel in Feuchtgebieten beobachtet – ein saisonales Phänomen, das jedoch das Ansteckungsrisiko erhöht. Auch die sinkenden Temperaturen begünstigen das Überleben des Virus. Ziel der Stallpflicht ist es, den Kontakt von Hausgeflügel mit möglicherweise infizierten Wildvögeln zu verhindern.
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