Prozess gegen deutschen Schildkrötenzüchter auf Mallorca: Sind die Behörden für den Tod von 800 Tieren verantwortlich?
Das behauptet der Angeklagte gegenüber der MZ. Am Mittwoch sagte er am vorletzten Prozesstag aus

Diese Schildkröten sollen zwei Deutsche auf Mallorca illegal gezüchtet haben / Nele Bendgens
Der größte Verlierer im Prozess gegen einen deutschen Schildkrötenzüchter auf Mallorca steht schon vor dem Urteil fest: die Tiere. Hunderte sind wohl nach der Beschlagnahmung durch die Guardia Civil gestorben. Sei es wegen des Umzugsstresses, so die Aussage der Behörden. Oder wegen schlechter Haltung, so die Meinung des Deutschen. "Die haben von Schildkröten halt keine Ahnung", sagte der Angeklagte am Mittwoch (28.1.) vor dem Prozess der MZ. Bei seiner Aussage im Zeugenstand war er jedoch zurückhaltender.
Von den über 1.100 Tieren, die die Behörden beschlagnahmten, habe der Deutsche bislang nur um die 100 Exemplare zurückbehalten. "Etwa 200 sind noch im Natura Parc. Der Rest ist gestorben", sagte der Deutsche der MZ. Fast alle Experten hatten dem Angeklagten eine gute Haltung bescheinigt. Er gilt als renommierter Fachmann in Sachen Schildkröten. "Das erkennt das Gericht auch an", sagte Richterin Gemma Robles. Bei seiner Aussage behauptete der Natura-Parc-Verantwortliche, er wisse nicht, wie viele Schildkröten in seinem Park derzeit noch am Leben oder gestorben sind. Für die Haltung seit der Konfiszierung seien Kosten in Höhe von 400.000 Euro entstanden. Wie die Summe zusammengekommen sein soll, ist unklar.
Wie sieht es mit den Genehmigungen aus?
Zuerst sagte am Mittwoch der Vorsitzende des Schildkrötenzüchterverbands aus Valencia aus. Im Raum stand die Frage, welche Genehmigungen für die Haltung von Schildkröten auf Mallorca nötig sind. An den Prozesstagen zuvor hatten die Guardia-Civil-Beamten keine Zweifel daran, dass der Deutsche weder die Tiere züchten noch verkaufen durfte.
So einfach sei die Sachlage aber nicht, sagte der valencianische Schildkrötenzüchter. Mit reichlich Fachjargon sorgte der Zeuge der Verteidigung für Verwirrung bei der Richterin und dem Staatsanwalt, die mehrfach um einfachere Ausführungen und knappere Beschreibungen baten.
"Ich habe schon mehrere Vorträge bei Konferenzen zu dem Thema gehalten", sagte der Verbandsvorsitzende. "In Deutschland kann man die Tiere einfach beim Rathaus anmelden. In Spanien gab es bis 2018 nur regionale Bestimmungen. In der Regel werden die deutschen Dokumente aber anerkannt." Um Schildkröten zu erwerben, brauche es keine Genehmigungen. "Nur wenn ich sie in andere Länder ausführe oder verkaufen möchte."
Bei der Zucht würde die Behörde einen Nachweis verlangen, dass sich die Tiere überhaupt fortpflanzen können. "Wie stellt man das an, ohne es auszuprobieren?", sagte der Zeuge. Somit sei die Zucht durch die Grauzone auch legal ohne Anmeldung. "Bei der Vielzahl der Tiere hätte ich die Finca jedoch als zoologisches Zentrum gemeldet", sagte der Spanier über den Angeklagten. "Eine Vorschrift, ab welcher Anzahl an Tieren das nötig ist, gibt es aber nicht."
Das sagte der Deutsche beim Prozess
Der Angeklagte M.W., der mit einem Schildkrötenpulli erschien und neben seiner mitangeklagten Frau und einem ebenfalls angeklagten spanischen Reptilienhändler auf der Anklagebank platznahm, beantwortete nur Fragen der Verteidigung.
2006 sei er nach Llucmajor ausgewandert, weil auf Mallorca das Wetter besser sei und seine Eltern hier leben. Er hatte schon vorher Schildkröten besessen, die er auf die Insel mitnahm. "Sie sind alle in Deutschland angemeldet. Dort läuft das formal per Post. Bei den geschützten Arten ist ein gesondertes Formular notwendig", sagte er. Die Behörden hatten bei dem Züchter 14 der 50 am meisten geschützten Arten gefunden.
Seine Frau, die seine Version später in perfektem Spanisch bestätigte, habe mit den Tieren eigentlich wenig zu tun gehabt. Die Tierärztin habe nur ausgeholfen, wenn M.W. krank oder verreist war. "Zudem half sie mir als Dolmetscherin", sagte er.
Als der Deutsche auf die Insel auswanderte, habe er sich an die Zollbehörde SOIVRE gewandt. Der damalige Chef habe seine Dokumente durchgesehen und den Daumen nach oben gezeigt. "In der Folgezeit teilte ich ihm immer per Mail mit, wenn es Nachwuchs gab. Er antwortete allerdings nie", sagte der Angeklagte. Der Ex-SOIVRE-Chef ist mittlerweile verstorben. Dem Gericht liegen sowohl Mails als auch Einschreiben vor, die der Deutsche an die Zollbehörde schickte.

Diese Schildkröten sollen zwei Deutsche auf Mallorca illegal gezüchtet haben / Nele Bendgens
Als es erstmals zu Problemen kam, habe der SOIVRE-Chef dem Angeklagten plötzlich gesagt, er müsse seine deutschen Nachweisdokumente übersetzen lassen und falls nötig, beim deutschen Amt weitere Unterlagen besorgen. "Am 26. Juni 2018 hatte ich einen Termin bei der mallorquinischen Behörde, der am Tag zuvor abgesagt wurde. Am 27. Juni 2018 stand die Guardia Civil vor der Tür und beschlagnahmte die Tiere", sagte M.W., der nach eigener Aussage nie geschützte, dafür aber ungeschützte Arten verkauft hatte.
Da ihm vorgeworfen wird, sich mit den Tieren bereichert zu haben, ging es beim Prozess auch um die finanziellen Mittel des Deutschen. "Im Durchschnitt kosteten mich die Schildkröten 600 bis 700 Euro im Monat. In Spanien ist es günstiger, da viele Stromkosten wegfallen", sagte der Angeklagte. Seit 2013 habe er ein Gehalt vom Neu-Ulmer Zoo bezogen, der ihn als Schildkrötenexperte engagierte. "Zudem unterstützten mich meine Eltern." Seine Mutter betreibt einen Friseursalon an der Playa de Palma.
Mittlerweile meldete der Angeklagte seine Finca in Llucmajor als zoologisches Zentrum an und züchtet weiterhin Schildkröten. Laut SOIVRE ist die Anmeldung 2021 eingegangen. Unterdessen ist das spanische Ministerium für ökologischen Wandel für die Genehmigungen zuständig. "Wir stehen im ständigen Kontakt per Mail. Manchmal gibt es Probleme, die ich dann aber behebe", sagte der Deutsche.
Wie geht es weiter?
Am Donnerstag folgen noch die Schlussplädoyers der Anwälte der Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft. Danach wird auf die Entscheidung des Gerichts gewartet. Mit einem Urteil ist in Wochen, wenn nicht sogar erst in Monaten zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Spanier zwei Jahre Haft, für das deutsche Paar fünfeinhalb Jahre Haft wegen Verstoßes gegen den Artenschutz, Schmuggel und Geldwäsche. Zudem sollen die Angeklagten anderthalb Millionen Euro Strafe zahlen.
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