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Strände auf Mallorca

Drohen Es Trenc jetzt Strandbars und Parkplätze? Neues Gesetz lockert Regeln für Naturparks

Die Balearen-Regierung ändert mit dem „Ley Ómnibus“ die Rechtsordnung für den Naturpark Es Trenc und ermöglicht per Dekret Änderungen der Vorschriften für Betrieb und touristische Nutzungen

Stehen hier bald Strandbars mit großem Parkplatz?

Stehen hier bald Strandbars mit großem Parkplatz? / Redaktion DM

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Miguel Vicens

Miguel Vicens

Dem Naturstrand Es Trenc an Mallorcas Südküste könnte – zumindest theoretisch – ein drastischer Wandel bevorstehen. Denn die Balearen-Regierung hat mit dem Inkrafttreten des als "Ley Ómnibus" bekannten Mammutgesetzes am Sonntag (14.6.) die Rechtsordnung für den Naturpark Es Trenc-Es Salobrar de Campos drastisch geändert. Demnach ist es ab sofort dem Inselrat möglich, per Dekret sämtliche Vorschriften zu ändern, die den Betrieb des Naturparks regeln, ohne Näheres festzulegen oder zu erklären, welches Ziel diese Änderung verfolgt. Das könnte dramatische Konsequenzen haben: Einrichtungen wie Strandbars, Parkplätze oder Stranddienstleistungen oder neue touristische Nutzungen könnten ohne große Schwierigkeiten verabschiedet werden.

Die Balearen-Regierung betont, es gehe bei der Änderung der Regelung nicht darum, dem 2017 geschaffenen Naturpark Es Trenc den Schutz zu entziehen. Stattdessen habe man lediglich den Plan zur Verwaltung des Schutzgebiets verabschiedet. Dieser Plan regelt die Ordnung seiner Ressourcen, definiert seine Grenzen und legt seine Ziele für einen bestimmten Zeitraum fest. Die Verabschiedung des Dokuments stand seit der Schaffung des Naturparks vor neun Jahren noch aus.

Fischerei und Feuer

Das ist nicht die einzige umweltpolitisch relevante Änderung, die die Balearen-Regierung mit dem Mammutgesetz vornimmt. Auch bei den erlaubten Nutzungen in geschützten Naturräumen gibt es Änderungen. Die Balearen-Regierung ermöglicht dort künftig ausdrücklich professionelle Fischerei, Freizeitfischerei und sogar Wettbewerbe im Sportfischen. Bislang waren Fischereiformen nur zulässig, wenn sie mit den jeweiligen Schutzplänen und den Schutzzielen des betroffenen Naturraums vereinbar waren.

Besonders heikel sind die Änderungen im Katalog der Verstöße. Das Entzünden von Feuer an nicht zugelassenen Orten gilt demnach nicht mehr als schwerer Verstoß. Auch vorsätzlich gelegte Waldbrände innerhalb geschützter Naturräume werden nicht mehr ausdrücklich als sehr schwerer Verstoß aufgeführt. Beide Tatbestände verschwinden aus dem Katalog, ohne in eine andere Kategorie übernommen zu werden.

Kürzere Beteiligungsfristen

Geändert wird auch das Gesetz zum Schutz besonders wertvoller Naturgebiete der Balearen, die sogenannte LECO. Konkret werden sieben Artikel geändert und ein weiterer gestrichen. Die LECO regelt unter anderem, wie geschützte Gebiete auf den Inseln ausgewiesen, erhalten, wiederhergestellt und verwaltet werden – vom Nationalpark Cabrera über den Naturpark Sa Dragonera bis hin zur Tramuntana.

Eine zentrale Folge: Die Beteiligungsfristen werden deutlich verkürzt. Bei der Ausarbeitung von Plänen für solche Schutzgebiete haben Betroffene und Öffentlichkeit künftig nur noch 30 Kalendertage Zeit, um Stellung zu nehmen; bisher waren es zwei Monate. Bei kleineren Änderungen innerhalb der Schutzgebiete sinkt die Frist sogar auf 20 Tage. Außerdem streicht das Gesetz den Artikel, der bisher das Verfahren für die Ausarbeitung oder Änderung der jeweiligen Naturschutzpläne regelte. Kritiker sehen darin einen Abbau von Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und Umweltverbände. /pss

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