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Der Pool der Pilgerstätte Lluc auf Mallorca war illegal: Gemeinde Escorca leitet Legalisierung in die Wege

Die Gemeinde beschließt eine Änderung des Bebauungsplans, um die baurechtliche Situation des Schwimmbads zu regulieren

Der Pool in Lluc.

Der Pool in Lluc. / DM

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Das Schwimmbad des Wallfahrtsortes Lluc in der Serra de Tramuntana hatte rechtliche Probleme. Deshalb hat die zuständige Tramuntana-Gemeinde Escorca eine Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Damit soll die baurechtliche Situation des Pools, der Umkleiden und des Maschinenraums im wichtigsten spirituellen Zentrum Mallorcas legalisiert werden.

Die Entscheidung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 30. April getroffen und in diesem Monat im Amtsblatt der Balearen (BOIB) veröffentlicht.

Nach Angaben der Projektunterlagen soll mit der Änderung ein Planungsfehler korrigiert werden. Der Sonderplan zum Schutz und zur Renovierung von Lluc (der sogenannte PEPRI), der 2008 verabschiedet wurde, hatte die Anlagen dem Bereich EL-6 mit der Bezeichnung „Botanischer Garten“ zugeordnet.

In diesem Bereich war eine sportliche Nutzung jedoch nicht zulässig – obwohl das Schwimmbad bereits seit Jahrzehnten existierte. Bereits im Jahr 2024 gab es Ärger wegen einer touristischen Vermarktung von Lluc, obwohl die Pilgerstätte lediglich über eine Lizenz verfügt, Pilgern eine Unterkunft zu gewähren?

„Es musste gemacht werden“

Bereits 2025 hatte die Gemeinde das Verfahren zur Bereinigung der Situation eingeleitet. Bürgermeister Antoni Solivellas (PP) betonte damals, es handle sich um einen Schritt, „der gemacht werden musste“, und verwies darauf, dass die Änderung keine zusätzliche Bebauung ermögliche.

Das Kloster von Lluc auf Mallorca ist auch bei Wanderern und Radfahrern beliebt

Die Pilgerstätte von Lluc im Herzen der Tramuntana. / DM

In der Begründung zur Planänderung heißt es, der 2008 genehmigte PEPRI habe „die Existenz einer privaten Sporteinrichtung mit kollektiver Nutzung, bestehend aus Schwimmbad, Umkleiden/Bädern und Maschinenraum, die in den 1970er Jahren errichtet wurde, übergangen“.

Diese Anlagen seien damals dem Bereich EL-6 „Botanischer Garten“ zugeschlagen worden, obwohl dieser laut dem technischen Bericht mit einer sportlichen Nutzung „nicht kompatibel“ sei.

790 Quadratmeter betroffen

Die betroffene Fläche umfasst 790,44 Quadratmeter, die aus dem Bereich des Botanischen Gartens herausgelöst werden. Laut Bericht führt die Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der insgesamt zulässigen baulichen Nutzung nach dem derzeit geltenden PEPRI.

Die Fläche des Botanischen Gartens wird dadurch von 8.479,52 auf 7.689,08 Quadratmeter reduziert. Gleichzeitig entsteht die neue Unterzone mit 790,44 Quadratmetern, die sportlichen Zwecken gewidmet ist.

Neben der baurechtlichen Legalisierung von Schwimmbad, Umkleiden und Maschinenraum sieht das Dokument auch die Möglichkeit vor, neben dem Becken eine Art Pergola mit Schilfabdeckung für Schatten sowie eine kleine Hütte für den Bademeister zu errichten.

Kein Eingriff in geschützte Bausubstanz

Die Gemeinde stellt fest, dass sich in dem von der Änderung betroffenen Bereich keine konkret denkmalgeschützten Bauten befinden. Erwähnt werden allerdings zwei bemerkenswerte Elemente: eine Zisterne und ein Vorbau. Nach den Unterlagen werden beide von der Änderung nicht berührt.

Die neue Planung schreibt außerdem vor, dass die Sporteinrichtung mit den notwendigen Elementen und Installationen ausgestattet werden muss, um Barrierefreiheit und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.

Die Akte enthält zudem ein strategisches Umweltgutachten, das von der Stiftung Santuari de Lluc eingebracht wurde. Darin wird ausgeführt, dass die Änderung die zulässige Nutzung in der neuen Unterzone auf eine Sporteinrichtung erweitert, ohne die bisherige Gesamtbebaubarkeit zu erhöhen.

Nach dem Umweltbericht wurde das Schwimmbad irgendwann zwischen 1956 und 1984 errichtet, wie ein Vergleich historischer Luftbilder zeige. Demnach entstand es auf einer Terrasse mit landwirtschaftlicher Nutzung, im höher gelegenen Teil eines traditionell landwirtschaftlich geprägten Bereichs.

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