Streit um sechs Meter an der Promenade: Was Gastronomen in Can Picafort vorgeworfen wird
Es geht um Tische, Stühle und einen sechs Meter breiten Streifen am Meer: Gegen vier Lokale in Can Picafort laufen Verfahren. Der GOB fordert noch deutlich umfangreichere Kontrollen

Blick auf die Meerespromenade in Can Picafort / GOB
Die Betreiber von vier Gastro-Betrieben im beliebten Urlaubsort Can Picafort müssen tief in die Tasche greifen: Der Inselrat von Mallorca hat Bußgeldverfahren eingeleitet, weil die Gastronomen unerlaubt ihre Außenbereiche an der Meerespromenade auf geschützte Küstenstreifen ausgeweitet haben sollen. Insgesamt geht es nach Angaben von Mallorcas größter Umweltschutzorganisation GOB zunächst um 43.665 Euro.
Davon entfallen laut GOB 13.245 Euro auf vorläufige Geldbußen. Weitere 30.420 Euro sollen die Betriebe als Ausgleich für den wirtschaftlichen Vorteil zahlen, den sie durch die nicht genehmigte Nutzung erzielt haben sollen.
Konkret handelt es sich um das Restaurant Chocolate, das von der Firma Laumae Garrido SLU betrieben wird. Von ihr fordert der Inselrat demnach zunächst 10.330 Euro. Beim Hotel Vent i Mar derselben Gesellschaft sind es 12.030 Euro. Die Cafetería San Remo von San Remo Can Picafort SL soll 8.350 Euro zahlen, bei der Bar La Playa von Miguel Mauricio Gelabert Mayol sind es 12.955 Euro.
Auch politisch brisant
Gleichzeitig scheint das Verfahren auch politische Brisanz mit sich zu bringen: Der GOB bringt die Gesellschaft Laumae Garrido SLU mit Eugenio Garrido Vivas in Verbindung. Er ist für die Lokalpartei Convergència Gemeinderat für Bau, Dienstleistungen und Infrastruktur in Santa Margalida. Nach einer im Juli 2025 im balearischen Amtsblatt BOIB veröffentlichten Verfügung gehört auch die Organisation und Bewirtschaftung der Strände zu seinen Zuständigkeiten. Wegen dieser Konstellation fordert der GOB Transparenz bei der Bearbeitung der Verfahren.
Ausgangspunkt war nach Angaben der Umweltschützer eine Anzeige vom 22. Juni 2026. Bei anschließenden Kontrollen stellten Inspekteure verschiedene Elemente wie Tische und Stühle auf öffentlichem Grund fest, für die nach Darstellung des GOB keine Genehmigung vorlag. Die Verfahren richten sich demnach gegen die Betreiber der Geschäfte. Subsidiär könnte auch die Gemeinde Santa Margalida als Eigentümerin der betroffenen öffentlichen Flächen haften.

Am Strand von Son Bauló (Can Picafort). / Archivfoto: DM
Der konservative Bürgermeister Martí Torres (PP) bestätigte, von den Verfahren gegen die Betriebe zu wissen. Dabei gehe es um Tische und Stühle in einem sechs Meter breiten Küstenstreifen, der nach dem Küstengesetz freigehalten werden muss. Torres vermutete, dass eine Anzeige eines Privatmannes oder einer Privatperson die Verfahren ausgelöst habe. Wer dahinterstehe, wisse er nicht.
Ist die Gemeinde haftbar?
Die Rechtsabteilung der Gemeinde prüfe derzeit eine mögliche subsidiäre Verantwortung des Rathauses, sagte Torres. Gleichzeitig betonte er, dass die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde innerhalb dieses Küstenstreifens begrenzt seien. „Wir als Gemeinde haben dort nichts genehmigt“, erklärte der Bürgermeister.
Anfang Juli hatte das Rathaus nach seinen Angaben ein Rundschreiben an alle möglicherweise von den Küstenvorschriften betroffenen Betriebe verschickt. Darin forderte die Gemeinde sie auf, ihre jeweiligen Genehmigungen vorzulegen, damit die entsprechenden Gebühren berechnet werden könnten. Solche Überprüfungen nehme die Gemeinde üblicherweise im Juli und August vor.
Der Streit um die Nutzung der Promenade ist nicht neu. Der GOB hatte bereits 2024 auf die Situation aufmerksam gemacht. Bei einer Kontrolle des Inselrats im April 2025 wurden nach Angaben der Organisation bei mehr als 30 Betrieben Nutzungen innerhalb der Schutz- oder Durchgangsstreifen festgestellt. In einigen Fällen sollen Einrichtungen sogar bis in das öffentliche Küstengebiet gereicht haben.
Promenade als Zankapfel
Nach Ansicht des GOB widerspricht die derzeitige Gemeinderegelung den Vorgaben des spanischen Küstengesetzes. Dieses schreibt einen sechs Meter breiten Durchgangsstreifen vor, der dauerhaft frei bleiben muss. Die Gemeindeverordnung von 2016 verlangt im betroffenen Abschnitt der Promenade (Passeig Enginyer Antoni Garau) dagegen lediglich vier Meter freien Raum. Dadurch konnten nach Darstellung der Umweltschützer die übrigen zwei Meter jahrelang mit Tischen und Stühlen belegt werden.
Dem GOB reichen die vier eingeleiteten Verfahren nicht aus. Die Organisation fordert, auch die früher festgestellten Nutzungen zu überprüfen und die Kontrollen der Küstenstreifen auf weitere Orte Mallorcas auszuweiten. Die Küste sei öffentlicher Raum, argumentieren die Umweltschützer. Die Behörden müssten gewährleisten, dass dies auch so bleibe.
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