Mit dem Ruf von Mallorcas Taxifahrern steht es nicht zum Besten – die Beschwerden bei den Verbraucherschützern reißen nicht ab. „Die Kunden beklagen sich vor allem über die Preise und die Art der Behandlung", sagt Alfonso Rodríguez, Vorsitzender der Verbraucherschutz-Vereinigung Facua. Es stelle sich mitunter heraus, dass Taxifahrer bei der Angabe des Flughafen-Zuschlags kreativ seien oder durch ihren rasanten Fahrstil Kunden verstörten. Und immer wieder weigerten sich Fahrer, eine Quittung auszustellen.

Dieses Urteil über die Taxifahrer-Zunft wird im balearischen Verkehrsministerium zwar nicht geteilt. Doch auch dort sieht man Handlungsbedarf, wie der zuständige Abteilungsleiter Antoni Verger sagt: Eine neue Verordnung soll ab Januar 2012 mehr Transparenz in die Branche bringen und flächendeckend in allen Gemeinden den Einsatz des Taxameters vorschreiben. „Das wird für ein besseres Image sorgen und den Kunden mehr Sicherheit geben", so Verger.

Für die Regulierung der Branche sind zunächst die Gemeinden zuständig: Sie legen die Tarife fest und bestimmen, ob jeder Taxifahrer einen Taxameter einsetzen muss. Während das in Palmas Stadtbezirk sowie in vielen Küstengemeinden bereits der Fall ist, kommen vor allem in kleineren Gemeinden im Inselinnern bislang Kilometerlisten zum Einsatz. Häufig werden dabei Hin- und Rückfahrt berechnet, denn es ist nicht nur unwahrscheinlicher, auf der Rückfahrt einen neuen Passagier aufzunehmen – offiziell ist es den Taxifahrern auch verboten. „Sie dürfen Kunden nur in ihrem eigenen Gemeindegebiet aufnehmen", bestätigt Verger.

Eine Ausnahme stellen Fahrten von oder zum Flughafen dar – in diesem Fall dürfen Passagiere auf dem Rückweg eingeladen werden, auch wenn das Taxi nicht in der eigenen Gemeinde unterwegs ist. Die gleiche Regel gilt für Palma und die Gemeinde Marratxí. Für Kommunen ohne eigenen Taxi-Service gibt es keine Vorgaben.

Auch wenn der flächendeckende Einsatz des Taxameters neu sein wird – die dann verpflichtenden Tarife für Überlandfahrten gibt es schon jetzt. Grundlage ist die Verordnung 4205 von Februar 2009. Sie legt einen Kilometerpreis von 0,51 Euro und einen Wartetarif von 16,85 Euro pro Stunde fest. Nachts – von 21 bis 6 Uhr – werden 0,61 Euro pro Kilometer und 17,06 fürs Warten berechnet. Festgelegt sind balearenweit außerdem eine Grundgebühr (importe mínimo) von 2 Euro, ein Hafen- sowie Flughafenzuschlag von 2,70 Euro sowie ein Zuschlag für den Taxiruf (llamada por emisora) von 0,95 Euro.

Diese Tarife gelten nur für Überlandfahrten – und zwar für die gesamte Fahrzeit, immer dann, wenn das Ziel außerhalb der Startgemeinde liegt. Die Tarife müssen sichtbar angebracht und auch auf Nachfrage auf der Quittung gekennzeichnet werden, betont Verger. Falls sich ein Kunde übers Ohr gehauen fühle, könne er sich beim Verkehrsministerium beschweren (Conselleria de Medi Ambient i Mobilitat, Gremi de Corredors, 10, Son Rossinyol, 07009 Palma, Tel.: 971-17 66 66, Fax: 971-17 73 10).