Spanische Piloten dürfen beim Erbitten der Start- und Landeerlaubnis am Flughafen Mallorca künftig auch Spanisch sprechen. Das eigentlich übliche Verkehrssprache Englisch wird erst dann verpflichtend, wenn es auf derselben Funkfrequenz Gesprächsteilnehmer oder Zuhörer gibt, die nicht perfekt Spanisch sprechen. Eine entsprechende Entscheidung traf das oberste Gericht in Spanien.

Die Richter gaben damit in zweiter Instanz der spanischen Pilotengewerkschaft Sepla Recht. Diese hatte geklagt, als das Unternehmen Air Nostrum die Piloten in einer Dienstanweisung vom Januar 2014 verpflichtete, in der Kommunikation mit den internationalen Flughäfen in Madrid, Barcelona, Palma und auf den Kanaren grundsätzlich Englisch zu sprechen.

Das Gericht entschied, dass die Sicherheit das oberste Maß bei der Kommunikation in der Kontrolle über den Luftverkehr sei. Im Gespräch von zwei spanischen Muttersprachlern sei die sicherte Sprache das Spanische und damit erlaubt. Sobald andere ausländische Zuhörer im Funkkanal eingeschaltet seien, müsse die internationale Funksprache Englisch genutzt werden. /tg