Immerhin 13 Branchenvertreter sind bereits dem Ruf des balearischen Gesundheits- und Verbraucherministeriums gefolgt. Sie unterschrieben am Freitag (3.3.) einen Kodex mit Verhaltensregeln, die den Verbraucherschutz auf Mallorca stärken sollen. Zu diesem Zweck hat auch die Branchenvereinigung AEVAB, in der vor allem die kleinen Firmen vertreten sind, mit dem balearischen Verbraucherministerium ein Kooperationsabkommen abgeschlossen.

„Das waren die ersten von sehr vielen weiteren Unterschriften", so der zuständige Generaldirektor Francesc Dalmau im Gespräch mit der MZ - wohlwissend, dass viele Big Player der Branche noch nicht mit von der Partie sind. So waren vom Branchenverband Baleval, in dem die großen Mietwagenfirmen organisiert sind, mit Enterprise Rent-A-Car und Hiper Rent a Car nur zwei Vertreter gekommen.

Und auch Verbandsvorsitzender Antonio Mas Ferrer glänzte durch Abwesenheit. „Wir haben erst am 14. März eine Versammlung, auf der wir das weitere Vorgehen beschließen werden", erklärte Mas Ferrer gegenüber der MZ. Alles, was der Transparenz der Branche diene, sei zu begrüßen. Doch er könne nicht der Entscheidung der Verbandsmitglieder vorgreifen.

Der Verhaltenskodex gehört zu einer im vergangenen Jahr initiierten Strategie von Zuckerbrot und Peitsche. Einerseits sollen die Firmen, die sich zum Verhaltenskodex verpflichten, mit einem neuen Gütesiegel werben dürfen. Andererseits müssen sich die Firmen bei Beschwerden von Verbrauchern einem Schlichtungsverfahren der Verbraucherschutzzentrale stellen.

Die Firmen haben sich mit ihrer Unterschrift dazu verpflichtet, sich in ein offizielles Register aufnehmen zu lassen und sich an die Verhaltensregeln zu halten. Dazu gehören eine transparente Preispolitik ohne versteckte Aufschläge wegen später hinzukommender und eigentlich unnötiger Zusatzleistungen, Priorität für die Voll/voll-Regelung beim Tanken sowie auch Transparenz bei der Kontrolle von Schäden am Fahrzeug bei Abholung und Ablieferung. Hinzu kommen eine Service-Hotline sowie eine E-Mail-Adresse für Reklamationen.

Mit von der Partie sind neben Enterprise Rent-A-Car und Hiper Rent a Car bislang die Firmen Click and Rent, Class Rent-a-Car, Pocket Rent-a-Car, Coches Reus, Coches Fabiola Alquiler, Motos Formentor, Motor Car Lagoon, Torrenova Rent-a-Car, Rent Auto L´Agulla, Automoto JG und Ibacar.

„Hier herrscht noch Nachholbedarf", stellt Frieder Bechtel fest, Produktmanager beim Vergleichsportal billigermietwagen.de. Er begrüße die Initiative, sie sei aber nur ein Anfang. „Viele Autovermieter, die über internationale Broker vermittelt werden, sind noch nicht Teil der Initiative. Es fehlen sowohl kleine lokale als auch große internationale Marken." Zudem müsse es auch Maßnahmen gegen Mietwagen-Anbieter geben, die sich „aufgrund ihres Geschäftsmodells" niemals zu solch kundenfreundlichem Verhalten verpflichten werden, so Bechtel. Er sieht dabei auch die Flughafenverwaltung Aena hinsichtlich der Verpachtung der Ladenlokale auf Palmas Airport in der Pflicht. Und auch Bußgelder bei Verstößen seien unumgänglich.

Das sieht auch die Landesregierung so. Amtlich sei bereits eine Sanktion in Höhe von 23.700 Euro für einen Anbieter wegen Verstößen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, so Generaldirektor Dalmau. Und eine weitere Firma müsse sich in diesem Jahr wegen anhängiger Verfahren auf gleich mehrere Geldstrafen einstellen. Die Namen sollen allerdings erst noch offiziell bekannt gegeben werden.

Die Verbraucherzentrale der Landesregierung will in dieser Saison die Inspektionen verschärfen, hat dafür allerdings nicht mehr Personal als bislang zur Verfügung, wie Dalmau einräumt. Hinzu kommt, dass seine Abteilung in den kommenden Wochen erst mal mit der Prüfung der Firmen beschäftigt sein werde, die das neue Gütesiegel erhalten sollen. Ein Datum, wann es auf Websites, in Filialen und womöglich auch auf Fahrzeugen prangen wird, gibt es noch nicht. Im Sommer aber soll eine Liste aller Firmen veröffentlicht werden, die sich zum Verhaltenskodex verpflichtet und die Inspektion bestanden haben, so Dalmau - eine erste Orientierung für Verbraucher.

Auch wenn sich diese Liste allmählich füllen werde, geht Dalmau davon aus, dass einige Firmen letztendlich nicht dabei sein werden - sei es wegen bestehender Verträge mit Brokern, sei es aus mangelndem Willen. Aber das heiße noch lange nicht, dass betroffene Mietwagenkunden nicht trotzdem zu ihrem Recht kommen können. „Unser Verhaltenskodex entspricht den Vorgaben der EU zum Verbraucherschutz - wer ihn nicht erfüllt, verstößt gegen geltendes Recht."