Davor graut es jedem Reisenden: Nach der Ankunft am Flughafen steht man am Gepäckband und wartet und wartet und wartet. Nach und nach nehmen sich alle Passagiere ihr Gepäck, nur der eigene Koffer ist nicht dabei. ­Irgendwann bleibt das Band dann definitiv

stehen.

Die Reklamation

Erster Schritt ist - egal ob man eine Pauschalreise oder privat gebucht hat - die Reklama­tion an einem der Schalter, die sich in Palmas Flughafen direkt an der Kofferausgabe befinden. Dort müssen Passagiere, um den Verlust zu melden, einerseits das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report, dt. Gepäckermittlungsbericht) ausfüllen. „Dadurch wird dokumentiert, dass Verlust oder Schaden tatsächlich beim Transport entstanden sind", erklärt Lorenzo Vílchez von der Kanzlei Legal Steps auf Mallorca. „Ohne dieses Formular könnte die Fluggesellschaft das später abstreiten." Zudem müssen Reisende mitunter weitere, von der jeweiligen Airline geforderte Reklamations-Formulare ausfüllen, wofür sie auf jeden Fall auch die Bordkarte und den Gepäckabschnitt aufbewahren sollten.

Die Fristen und Listen

Gut zu wissen sei generell, dass in den ersten fünf Tagen nach Verlust eines Gepäckstückes für die Suche ausschließlich der Flughafen zuständig ist, an dem der Verlust gemeldet wurde, so eine Eurowings-Sprecherin. Erst dann übernehme die Zentrale der Airline. Nur sehr selten käme es vor, dass ein Gepäckstück innerhalb der fünf Tage nicht gefunden wird.

Spätestens nach Ablauf dieser Frist werden Kunden von den meisten Airlines gebeten, eine möglichst detaillierte Inhaltsliste des Gepäckstücks auszufüllen. Wie die auszusehen sollte, zeigt ein Beispiel von Condor (hinterlegt auf www.bit.ly/inhaltsliste). Dort wird zum einen das Gepäckstück anhand seiner Farbe, des Markennamens oder auch der Zahlenschlosskombination genau beschrieben, zum anderen auch jeder einzelne Artikel - zum Beispiel als „ein Kleid mit roten Blumen, Marke Esprit, Material Baumwolle, Preis 50 Euro, Kaufdatum April 2012". Als Gedächtnisstütze empfiehlt sich schon beim Packen ein Foto des Kofferinhalts zu machen. Anhand der Liste wird dann meist über das sogenannte WorldTracer-System, eine weltweite Suche nach dem Koffer gestartet, die man im Internet begleiten kann (bei Google „Worldtracer" und „Sita" eingeben). Taucht der Koffer definitiv nicht auf, werden auf der Basis der Liste die Erstattungskosten berechnet. Als verschwunden gilt ein Gepäckstück rechtlich laut Lorenzo Vílchez übrigens nach 21 Tagen.

Die Not-Einkäufe

Die Fluggesellschaft muss dafür sorgen, dass Passagiere die Zeit, bis das Gepäck eventuell wieder auftaucht, überbrücken können. ­Manche Fluglinien, wie beispielsweise Lufthansa, stellen dafür zunächst ein Overnight-Kit mit den wichtigsten Toilettenartikeln zur ­Verfügung. Das ist jedoch nicht verpflichtend. Germania, Eurowings, Ryanair und Condor etwa gaben auf Nachfrage an, auf Mallorca keine Notfallsets zu verteilen.

Die Fluglinien sind jedoch dazu angehalten, zumindest die Kosten für notwendige Ersatzeinkäufe zu übernehmen. Belege sollten innerhalb von 21 Tagen nach dem Flugtag eingereicht werden. Lufthansa beispielsweise erstattet dann Unterwäsche und Kosmetik in voller Höhe. Oberbekleidung und Schuhe werden von der Fluggesellschaft nur zur Hälfte erstattet. Eurowings kommt für Unterwäsche und Socken ebenfalls zu hundert Prozent auf und beteiligt sich an Kleidung zumindest zur Hälfte. „Luxusartikel wie Parfum oder Schmuck sowie elektronische Geräte mit Ausnahme von Ladekabeln werden nicht erstattet", heißt es bei der Airline.

Easyjet berechnet bei Nicht-Erhalten des Koffers innerhalb von 24 Stunden für dringend notwendige Dinge pro Person und Tag eine Erstattungspauschale von 25 britischen Pfund (etwa 28 Euro). Erstattet werden maximal drei Tage. Ryanair macht keine genaueren Angaben zu den möglichen Erstattungen und versichert lediglich: „Beanstandungen von verspätetem Gepäck werden innerhalb von 15 Tagen bearbeitet, die von verlorenem innerhalb von 28 Tagen."

Die Ansprüche

Achtung: „Da davon ausgegangen wird, dass die meisten Kleidungsstücke und Utensilien im Heimatland noch einmal vorhanden sind", wie etwa Eurowings erklärt, gilt der Anspruch auf Erstattung der Ersatzkäufe in angemessenem Rahmen nur für den Hinflug.

Egal ob ein Koffer vorübergehend verloren geht oder gar nicht mehr auftaucht: Laut Lorenzo Vílchez können Reisende gemäß dem Montrealer Abkommen maximal jeweils einen Schadensersatz von 1.131 sogenannten Sonderziehungsrechten - ein Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds - erhalten. Das entspreche je nach Umrechnungskurs aktuell etwa 1.371 Euro. Erstattet wird, wie etwa Germania betont, immer der Zeitwert für Koffer und Inhalt, will etwa heißen: für schon lange getragene Kleidung gibt es nicht den Neupreis. Übersteigt der Gesamtwert von Koffer und Inhalt die Haftungsobergrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten, empfehlen unter anderem Ryanair und Condor vor der Reise eine separate Versicherung abzuschließen.