Palma de Mallorca hat die Regeln, die für Fahrer von Elektro-Rollern gelten, konkretisiert. Demzufolge dürfen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren nicht auf öffentlichen Wegen rollern.

Der Gebrauch für Erwachsene bleibt wie gehabt: Für die Roller ist kein Versicherungskennzeichen notwendig, eine Helmpflicht besteht nur für größere Roller und Segways. Die E-Roller dürfen auf Radwegen gefahren werden. Sollte es keinen geben, darf mit einer Höchstgeschwindigkeit von zehn Stundenkilometern auf den Gehweg ausgewichen werden. Wer "geblitzt" wird, zahlt eine Strafe in Höhe von 40 Euro. Zudem darf keine Musik gehört und bei der Fahrt nicht am Handy herumgespielt werden. Das Limit für Alkohol gleicht dem vom Rad- und Autoverkehr.

Ebenso bleibt das Abstellen von Leih-Rollern auf öffentlichen Wegen verboten. Das heißt, dass Leihanbieter über ein Ladenlokal verfügen müssen. Die Inhaber brauchen eine Versicherung und dürfen nur Dreiergruppen losschicken. Die Kunden müssen mit einem Helm ausgestattet werden. /rp