Ob mit dem eigenen Auto oder dem Mietwagen: Verkehrsteilnehmer, die auf Mallorca in eine Polizeikontrolle geraten und nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstungen und Papiere mitführen, müssen tief in den Geldbeutel greifen. Bis zu 200 Euro Bußgeld sind je nach Vergehen fällig. Die hierzulande geltenden Vorschriften unterscheiden sich teilweise von denen in Deutschland. Die spanische Verkehrsbehörde (DGT) erklärt, was Autofahrer auf der Insel dabeihaben müssen und welche Dinge darüber hinaus empfehlenswert sind.

Fahrer- und Fahrzeug-Papiere

Fahrer- und Fahrzeug-PapiereResidenten müssen, neben ihrem Führerschein, die Zulassungsbescheinigung ihres Fahrzeugs (permiso de circulación) und das Dokument mit dessen technischen Daten (ficha de inspección técnica) dabeihaben. Wer die Originale nicht im Auto liegen lassen möchte, kann stattdessen Kopien, die zuvor von der Verkehrsbehörde oder notariell beglaubigt wurden, mitführen. Kann ein Fahrer die drei genannten Dokumente nicht vorzeigen, können die Beamten ihm ein Bußgeld von 60 Euro aufdrücken. Wer es innerhalb von 20 Tagen begleicht, zahlt nur die Hälfte. Ein Beleg über die bezahlte obligatorische Haftpflichtversicherung muss seit 2008 nicht mehr mitgeführt werden - die Polizei kann theoretisch vor Ort über ein Computersystem prüfen, ob mit der Versicherung alles in Ordnung ist. Die Verkehrsbehörde empfiehlt trotzdem, einen Beleg über die abgeschlossene Versicherung (póliza del seguro) mitzuführen.

Touristen, die auf der Insel mit einem in Deutschland zugelassenen Auto unterwegs sind, müssen die dort vorgeschriebenen Dokumente bei sich haben, einen Fahrzeug-Versicherungsnachweis sowie den Führerschein des Fahrers. Fahrer von Mietwagen müssen den Beamten bei einer Kontrolle den Mietvertrag vorzeigen können.

Ausstattung für Kinder

Ausstattung für KinderKinder bis zu einer Größe von 1,35 Metern dürfen nur auf dem Rücksitz und in einem speziellen Kindersitz mitfahren (Details dazu unter http://www.dgt.es/Galerias/seguridad-vial/educacion-vial/recursos-didacticos/infancia/2015/Sistemas-de-Retencion-Infantil-DGT.pdf). Wer sie ohne die auf Alter und Gewicht zugeschnittenen Sitze befördert, kann mit 200 Euro belangt werden (beziehungsweise 100 Euro, wenn er innerhalb von 20 Tagen zahlt) und verliert drei Punkte im Verkehrsregister.

Warndreiecke und -westen

Warndreiecke und -westenIn Spanien sind im Vergleich zu Deutschland zwei Warndreiecke vorgeschrieben. Sie zeigen an, dass ein Fahrzeug auf der Fahrbahn liegengeblieben ist oder dort Ladung verloren hat. Eines der Warndreiecke muss vor, das andere hinter dem Fahrzeug oder der verlorenen Ladung aufgestellt werden - jeweils mit mindestens 50 Meter Abstand und so, dass es für heranfahrende Autofahrer aus einer Distanz von 100 Metern sichtbar ist. In Einbahnstraßen oder Straßen mit mehr als drei Spuren genügt ein Warndreieck, das ebenfalls aus einer Distanz von mindestens 50 Metern auf das liegen gebliebene Fahrzeug aufmerksam macht.

Zudem muss in jedem Auto mindestens eine Warnweste mitgeführt werden, die sich der Fahrer anziehen kann, bevor er aussteigt. Weitere sind empfohlen, denn nur wer eine Weste trägt, darf aussteigen. Verstöße auf der Fahrbahn oder dem Standstreifen werden mit 200 Euro (beziehungsweise 100) sowie dem Abzug von drei Punkten geahndet.

Ersatzrad und Werkzeug

Ersatzrad und WerkzeugVorgeschrieben ist auch ein Ersatzrad sowie das notwendige Werkzeug, um es zu montieren, oder ein Set, mit dem man einen kaputten Reifen wieder funktionstüchtig machen kann.

Nicht Pflicht, aber empfohlen

Nicht Pflicht, aber empfohlenNeben diesen obligatorischen Ausrüstungen und Dokumenten empfiehlt die spanische Verkehrsbehörde, Überbrückungskabel, eine Taschenlampe, eine Lademöglichkeit für das Handy sowie ein Erste-Hilfe-Set mitzuführen.