Heute möchte ich Sie in meiner letzten Kolumne mitnehmen auf eine kleine, unterhaltsame Reise durch die bunte Welt unserer Anfragen. Selbst wir, die wir täglich mit Reiseerlebnissen konfrontiert werden, sind immer noch bisweilen erstaunt darüber, was auf Reisen alles schiefgehen kann. Manchmal wundern wir uns aber auch über unsere Kunden und ihre oftmals erstaunlichen Vorstellungen. Oder wir erfreuen uns an deren schriftstellerischen Fähigkeiten - wie in einem Fall einer Beschwerde über eine Reise, deren Wirrwarr uns der Kunde so lustig geschildert hatte, dass er unserer Ansicht nach allein dafür schon eine Entschädigung verdient gehabt hätte! „Es gibt im Bad nur eine schwache Lichtquelle, und diese scheint mit einer 25-Watt-Birne arbeiten zu müssen. Der Boden ist schwarzbraun und alles, was klein und dunkel ist und herunterfällt, lässt sich nur erspüren - außerdem spürt man dabei leider auch, dass der Boden offenbar nie geputzt wird..."

Besonders ungemütlich war die Reise unserer Türkei-Urlauber, die in einem Hotel gelandet waren, welches über die gesamte Saison systematisch derart überbucht war, dass man den gestressten Angereisten nicht mal eine Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen konnte. Sie mussten in der Lobby des Hotels übernachten. Traumurlaub sieht anders aus!

In Erinnerung geblieben ist uns auch das Paar, das im Internet eine Reise für 900 Euro gebucht hatte, die angeblich sonst 9.000 Euro kostet. In Bulgarien angekommen, entpuppte sich das Traumhotel als Albtraum-Behausung: In der Hotellobby wohnten mehr Tauben als Menschen (samt dazu passender Hinterlassenschaften), das Salatbuffet bestand aus drei Scheiben Rote Bete und einem Berg von Zwiebeln, und die Liegestühle standen inmitten von Schuttbergen! Die Fotos waren wirklich erschütternd, und ohne Wenn und Aber gingen wir an die Arbeit. Der Erfolg: Die Reisenden erhielten - ein sehr seltener Fall - den gesamten Reisepreis zurück. Da wäre es dann doch schön gewesen, dieser hätte 9.000 Euro betragen ...

Ganz aktuell erreichte uns jetzt folgender Fall: Im Dezember 2018 buchte die Familie eine Reise für über 4.000 Euro, welche am 9. Oktober 2019 beginnen sollte. Noch im Dezember kam die Bestätigung, allerdings keine Reiseunterlagen. Auch auf Nachfrage kamen keine Reiseunterlagen, sodass die Familie davon ausging, die Reise würde nicht stattfinden; sie buchte eine andere Reise. Drei Tage vor dem geplanten Abflug erhielten sie nun doch noch kommentarlos die Reiseunterlagen. Nun soll eine Stornierungsgebühr von 3.500 Euro gezahlt werden.

Bei anderen Reisenden allerdings habe ich den Eindruck, sie gehen schon mit der Absicht auf Reisen, ganz viele Mängel zu finden. Ein Kunde schickte uns eine Liste mit sage und schreibe 43 Mängeln von seiner zweimonatigen Kreuzfahrt, von denen leider nur ein einziger als solcher bezeichnet werden konnte: Er konnte den Balkon seiner Kabine nicht nutzen, weil diesen stets eine dicke Rußschicht bedeckte. Einer seiner natürlich nicht relevanten Beanstandungsgründe war das „Fehlen von Löwensenf" ...

Manche Kunden haben ja zunächst auch selbst versucht, beim Veranstalter eine Reklamation anzumelden und eine Reisepreisminderung zu erwirken. Leider machen die meisten dabei Formfehler und setzen damit die Gegenseite in die bessere Position. So ist es schon sehr unkonkret, was ein Kunde vom Veranstalter erwartet, der „für erlittene Urlaubsqualen eine angemessene Entschädigung" verlangt. Man muss schon genau formulieren, für welchen Mangel man welche Entschädigung bis wann erwartet! Wer ganz sichergehen möchte, kann diesen Schriftverkehr frist- und formgerecht durch uns erledigen lassen.

Natürlich möchten auch wir dafür bezahlt werden - aber nur im Erfolgsfall und daher für unsere Kunden ohne großes Risiko. Wir bekommen dafür auch viel nettes und positives Feedback. Jedoch müssen wir bei Urlaubern, die 200 Prozent Erstattung erwarten, dann schon mal eine etwas realistischere Erwartungshaltung herstellen. Und eigentlich versteht es sich auch von selbst, dass es kein Reisepreisminderungsgrund ist, wenn man im Ägypten-Urlaub auf Ägypter im Hotel trifft.

Wir empfehlen, sich über die Spatzen auf der Frühstücksterrasse zu freuen, statt sie als Reisemangel zu betrachten und wünschen Ihnen, liebe Leser, dass es Ihnen stets gelingen möge, das halb volle Glas zu sehen und nicht das halb leere. Für die Fälle, in denen sich in Ihrem Glas wirklich nur noch eine Neige befindet, wenden Sie sich gern an uns!

Herzlichst

Ihre Martina Otto, Geschäftsführerin bei Checkdeinrecht.de