Auf der Urlauber-Insel Mallorca verfolgt man die Konsequenzen des Urteils gegen die Gebühren für Handgepäck bei Ryanair mit großem Interesse. Die Balearen-Regierung in Palma de Mallorca will selbst ein Bußgeldverfahren gegen Ryanair anstrengen, erklärte der für Verbraucherrechte zuständige Generaldirektor der Balearen-Regierung Félix Alonso am Donnerstag (21.11.) per Twitter mit.

Zudem werde man die Reichweite und Bedeutung der juristischen Entscheidung genau analysieren und gegebenenfalls Ryanair-Kunden dazu animieren, gegen die Gepäckregelung zu klagen, so Alonso: "Sobald das Urteil analysiert ist und sich bestätigen sollte, dass das Unternehmen zu einer Korrektor verpflichtet ist, werden wir den Kunden empfehlen, Reklamationen einzureichen."

Ryanair will Gepäckregeln nicht ändern

Ryanair denkt unterdessen gar nicht daran, etwas an den Extra-Gebühren für das Handgepäck zu ändern. "Dieses Urteil wird die Gepäckregeln von Ryanair weder in der Vergangenheit noch in künftigen Fällen beeinflussen", hieß es bei der irischen Lowcost-Airline am Mittwoch (20.11.). Bei dem Urteil ginge es um "einen konkreten Fall", der die Freiheit des Unternehmens, die Größe des kostenlosen Handgepäcks festzulegen "falsch interpretiert" habe.

Ein spanisches Gericht hatte Ryanair dazu verurteilt, 20 Euro an eine Passagierin zurückzuzahlen, die sie im Januar 2019 für ihr Handgepäck in einem Flug von Madrid nach Brüssel hatte zahlen müssen. Die Bestimmungen bei Ryanair erlauben nur eine kostenlose Minitasche an Bord, sofern nicht "Priority" gebucht wird. Verbraucherverbände hatten diese Regelung wiederholt kritisiert und halten sie für illegal.

Das Urteil im Detail

Gemäß der umstrittenen Gepäckbestimmungen bei Ryanair wurde eine Passagierin, die nicht "Priority" gebucht hatte, von dem Unternehmen angehalten, beim Einsteigen 20 Euro für ihr Handgepäckstück zu zahlen. Die Frau hatte eine kleine Tasche dabei, die nach Meinung der Richter problemlos unter dem Vordersitz Platz hatte, sowie ein weiteres normales Handgepäckstück.

Der Vorfall, der nun zum Gerichtsurteil führte, ereignete sich am 25. Januar 2019 in einem Flug von Madrid nach Brüssel. Die zusätzlich berechneten Kosten für das Handgepäckstück seien nicht durch das Gesetz gedeckt, auf das sich die Fluggesellschaft berufen hatte und das es den Unternehmen zugesteht, die Gebühren für ihre Dienstleistungen frei festzulegen.

Rückerstattung ja, Entschädigung nein

Allerdings bekam die Passagierin nicht in allen Teilen Recht. Zusätzlich zu der Rückerstattung der 20 Euro hatte sie auf eine Entschädigung von 10 Euro als Wiedergutmachung für den erlittenen Ärger gefordert. Das Urteil sah diesen Ärger jedoch nicht als groß genug an, um ein Schmerzensgeld zu rechtfertigen. Das Urteil wurde bereits vor einigen Wochen gefällt und wurde nun rechtskräftig, weil die Frist für eine Berufung verstrichen war. /tg