Die Verbraucherzentrale der balearischen Landesregierung will Ryanair ans Leder. Nachdem ein Gericht in Madrid vergangene Woche die Handgepäck-Regelung des Billigfliegers im Fall einer Passagierin für „missbräuchlich" erklärt hat, will die Abteilung im Landesministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz ein Bußgeldverfahren einleiten. Das Urteil besagt, dass Ryanair eine Extra-Gebühr von 20 Euro an eine Frau zurückzahlen muss, die mit einem Zehn-Kilo-Gepäckstück und einer Handtasche an Bord ging. Die Airline erlaubt Fluggästen ohne Priority-Ticket nur „ein kleines, persönliches Gepäckstück" mit den Maßen 40 x 20 x 25 cm. Leiter der Verbraucherzentrale ist Félix Alonso, der bis Frühjahr für die Linkspartei Podemos als Abgeordneter der Provinz Tarragona im spanischen Parlament saß.

Werden wir künftig auf Ryanair-Flügen Handgepäck genauso wie bei anderen Airlines mit an Bord nehmen können?

Das ist unser Ziel. Es ist jetzt genau ein Jahr her, dass ich als Parlamentsabgeordneter die Staatssekretärin für Transportwesen, María José Rallo, dazu befragte. Ihre Antwort war, dass man eine juristische Entscheidung abwarten müsse, bevor Bußgeldverfahren möglich seien. Jetzt hat der spanische Handelsgerichtshof entschieden, dass für das Handgepäck keine Gebühren verlangt werden dürfen. Ich gehe davon aus, dass Ryanair die Vorgaben ändert, sobald Geldbußen drohen.

Ryanair argumentiert, es handle sich um eine Einzelfallentscheidung.

Die Zeitung „La Vanguardia" hat gerade berichtet, dass bis zu 20.000 Verfahren gegen Airlines derzeit die Gerichte in Barcelona verstopfen. Da geht es natürlich um viele Dinge und nicht nur um Ryanair, und natürlich sind auch nicht alle Klagen berechtigt. Aber es wird klar, dass wir ein Problem mit den Airlines haben, das über Einzelfälle hinausgeht.

Ryanair beruft sich auf die EU-Luftverkehrsdienste-Verordnung. Warum sollte eine Airline mit Billigtarifen nicht beim Handgepäck zur Kasse bitten dürfen?

Die Firmen können natürlich im europäischen Wirtschaftsraum ihre Preise frei festlegen. Aber die derzeitige gesetzliche Regelung besagt, dass Gegenstände und Handgepäck, die der Reisende mit sich führt, nicht als Reise­gepäck in diesem Sinne anzusehen sind. Das legt so das spanische Gesetz 1/2011 über die Sicherheit im Luftverkehr fest. Und das haben jetzt auch die Richter so gesagt.

Also muss entweder Ryanair oder der spanische Gesetzgeber Änderungen vornehmen.

Genau. Mit dem Urteil in der Hand wollen wir erreichen, dass Ryanair umschwenkt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, allerdings argumentiert Ryanair zu Recht, dass es sich nur auf diese eine Klageführerin bezieht. Die derzeitige Lage ist aber eine ausreichende Basis für uns, um jetzt ein Bußgeldverfahren zu eröffnen. Wenn dann weitere Urteile fallen, wird es für Ryanair sehr eng werden.

Die balearische Landesregierung hat bislang mit Bußgeldern wenig Eindruck geschunden, das Ferienvermietungsportal Airbnb

Meiner Einschätzung nach werden sich Bußgelder letztendlich nur verhindern lassen, wenn Ryanair seine Regeln ändert. Natürlich darf das Handgepäck eine gewisse Größe und ein Gewicht von zehn Kilo nicht überschreiten. Aber Sie wissen so gut wie ich, dass Sie sich bei Ryanair einen kleineren Handgepäckkoffer zulegen müssen als bei anderen Airlines.

Liegen in der balearischen Verbraucherzentrale viele Beschwerden wegen Ryanair vor?

Zum Handgepäck waren es nur zwei. Die Fälle waren nicht dokumentiert, sodass wir nichts machen konnten. Aber die meisten Passagiere wenden sich direkt an die spanische Luftsicherheitsbehörde AESA, die Erfahrungen sind alle sehr ähnlich. Auch bei der Verbraucherorganisation Facua häufen sich die Beschwerden, sie hat uns zum Handeln aufgefordert.

Beobachten Sie ähnliche Probleme mit dem Handgepäck bei anderen Airlines?

Italien hatte Probleme mit Wizz Air und ging dagegen vor. Sollten uns Fälle bei einer Airline bekannt werden, die die Balearen anfliegt, werden wir genauso aktiv werden.