Ob von Deutschland oder Mallorca aus - wer einen Kurztrip mit seinem Auto nach Barcelona plant, darf seit dem 2. Januar je nach Autotyp womöglich nicht mehr einfach so damit durch die Stadt fahren. Ähnlich wie in Berlin - dort sind 2019 in einigen Straßen erste Dieselfahrverbote in Kraft getreten - hat nun auch Barcelona ein Niedrigemissionsgebiet (ZBE, zonas bajas emisiones). Es misst 95 Quadratkilometer. Zum Vergleich: Im Stadtkern von Madrid - neben Barcelona der einzigen spanischen Stadt mit Umweltzone - erstreckt sich das im Jahr 2018 ausgewiesene Gebiet über nur fünf Quadratkilometer. Die ZBE in Barcelona ist damit die größte in Südeuropa. Die Umweltzone umfasst den Stadtkern, L'Hospitalet de Llobregat, Sant Adrià de Besòs sowie Teile von Esplugues und Cornellà de Llobregat.

Zeiten und Fahrzeugtypen

Im Gegensatz zu Madrid, wo die Vorschriften weitaus strenger sind, gilt die neue Regulierung in Barcelona nur von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 20 Uhr. In diesem Zeitraum dürfen nur Fahrzeuge in dem ausgezeichneten Stadtgebiet verkehren, die zu einer der Umweltplaketten der spanischen Verkehrsbehörde DGT berechtigt sind (0, ECO, C oder B). Die Polizei kontrolliert die Einhaltung per Kameras und direkt über die Kennzeichen, die Plaketten sind nicht obligatorisch, werden aber empfohlen.

Einen Test mit Ihrem Kennzeichen können Sie unter www.bit.ly/TestKennzeichen machen. Über die Website der spanischen Post (Correos, https://www.correos.es/ss/Satellite/site/servicio-1363202795953-productos_az/detalle_de_servicio-sidioma=es_ES) können Sie sich die Plakette zuschicken lassen. Dafür müssen Sie Kopien des Ausweises und Fahrzeugzulassung anhängen. Von dem Verbot betroffen sind bei den Pkw meist vor dem Jahr 2000 zugelassene mit Benzin betriebene Fahrzeuge (Abgasnorm Euro 3) und oft vor 2005/2006 zugelassene Diesel-Fahrzeuge (Abgasnorm Euro 4). Auch Motorräder und Mopeds sind von der ZBE betroffen. Draußen bleiben müssen die vor 2003 zugelassenen Zweiräder (Abgasnorm Euro 2) . Im ersten Jahr gilt das Verbot zunächst nur für

Autos und Motorräder. Ab dem Jahr 2021 treten die Restriktionen dann auch für meist vor dem Jahr 2000 zugelassene Benzin-Kleintransporter (Abgasnorm Euro 3) sowie vor 2005/2006 zugelassene mit Diesel betriebene Kleintransporter (Abgasnorm Euro 4) wie auch vor 2006/2007 zugelassene Lkw und Busse (Abgasnorm Euro 4) in Kraft.

Ausnahmegenehmigungen

Residenten, die eines der betroffenen Fahrzeuge besitzen und nur tageweise damit in Barcelona fahren wollen, können für zehn Tage pro Jahr eine Sondergenehmigung einholen. Sie kostet jeweils 2 Euro und kann online unter www.zbe.barcelona beantragt werden. Fahrzeughalter von in Spanien zugelassenen Fahrzeugen können sie unter https://zberegistre.ambmobilitat.cat/es/AutoritzacionsDiaries in Auftrag geben, solche von beispielsweise in Deutschland zugelassenen unter https://zberegistre.ambmobilitat.cat/es/VehiclesEstrangers#requisits. Nicht- spanische Fahrzeughalter zahlen zusätzlich zu den 2 Euro einmalig 5 Euro. Vor allem bei einer erstmaligen Anmeldung und im Falle von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen sollte der Antrag spätestens zweieinhalb Wochen vor dem Besuch eingereicht werden.

Auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen können, haben die Möglichkeit zu Freistellungen (exenciones autorizadas).

Bußgelder erst ab April

Bis zum 1. April werden Fahrzeughalter lediglich verwarnt. Danach drohen im Fall von Leichtkraftfahrzeugen 100 bis 200 Euro Strafe, im Fall von schwereren bis zu 500 Euro.