Nach Nordrhein-Westfalen müssen sich nun auch im Saarland und in Bayern Gerichte mit Eilanträg von Balearen-Reisenden auseinandersetzen, die fordern, die strengen Corona.

Vor Gericht gezogen ist zum einen eine Frau im Saarland, die auf Mallorca eine Zweitwohnung besitzt und ihre Reise dorthin vor Weihnachten bereits gebucht hat. Wie aus einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hervorgeht, beabsichtigt die Frau auch während des Fluges durchgängig eine FFP-3-Maske zu tragen und verweist in ihrem Antrag auf einen niedrigeren Inzidenzwert auf Mallorca im Vergleich zu ihrem Heimatlandkreis im Saarland. In der durch die derzeitigen Regelungen vorgeschriebenen Quarantäne, die die Frau antreten muss, wenn sie von ihrer Mallorca-Reise zurückkehrt, sieht die Frau eine "Verletzung ihres Grundrechts der Berufsfreiheit". Es sei zudem "zweifelhaft", so die Antragsstellerin weiter, ob die angeordnete Quarantäne von zehn Tagen nach Wiedereinreise in der eigenen Wohnung überhaupt geeignet sei, einer Ausbreitung des Infektionsgeschehens entgegen zu wirken. "Nicht jede aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Person kann automatisch als ansteckungsverdächtig angesehen werden", so ihre Argumentation.

Mit ähnlichen Argumenten hat auch ein Mann aus Nürnberg einen Antrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht, wie der Betroffene der MZ am Mittwoch (9.12.) mitteilte. Er will seine Reise nach Mallorca über Silvester antreten und nach seiner Rückkehr ebenfalls nicht in Quarantäne gehen. "Im vorliegenden Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass aufgrund eines Aufenthalts auf den Balearen der Antragsteller als ansteckungsverdächtig qualifiziert wird. Tatsächlich ist die Sieben-Tage-Inzidenz dort deutlich niedriger als in Nürnberg", heißt es in einem beigefügten Schreiben ans Gericht.

Ob die Gerichte die aktuellen Einreisebeschränkungen tatsächlich kippen, ist noch fraglich. In Nordrhein-Westfalen hatte ein Bielefelder, der wegen einer Ibiza-Reise von den Beschränkungen betroffen war, am 20. November vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erwirkt, dass die Quarantänepflicht bei der Einreise vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde. Seitdem ist NRW das einzige Bundesland, in das Menschen, die aus Regionen kommen, die einen niedrigeren Inzidenzwert haben, ohne Quarantänepflicht einreisen dürfen.

Die Bundesregierung unterdessen überprüft, inwieweit das Verfahren zur Ausweisung von Risikogebieten und die vorliegende Musterverordnung angepasst werden muss, wie es in einer Antwort an die MZ von Anfang Dezember hieß. Die konkreten Vorgaben fallen aber unter das Quarantäne-Regime des jeweiligen Bundeslandes. /somo

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