Neues Urteil im Quarantäne-Kuddelmuddel rund um Reiserückkehrer. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat jetzt klargestellt, dass für Reiserückkehrer das negative Corona ausreicht, und die kommunale Verwaltung nicht zusätzlich noch ein ärztliches Attest verlangen kann. Das Verwaltungsgericht verpflichtete somit die Stadt Leipzig dazu, die in der sächsischen Stadt geltende Quarantäne-Verpflichtung aufzuheben.

Im vor dem Verwaltungsgericht verhandelten Fall ging es um einen Reisenden, der im August 2020 von Mallorca zurückgekehrt war und am Flughafen Leipzig/Halle einen Corona-Test gemacht hatte. Die Bestätigung über das negative Testergebnis schickte er am nächsten Tag dem zuständigen Gesundheitsamt.

Die Stadt Leipzig teilte dem Antragsteller daraufhin mit, dass sie ihn noch nicht von der Quarantäne befreien könne. Dafür sei neben einer molekularbiologischen Testung auch ein ärztliches Zeugnis erforderlich, das die Symptomfreiheit feststelle. Zu diesem Zeitpunkt galt in Deutschland noch die Regelung, dass man sich mit einem negativen Testergebnis die Quarantäne komplett sparte.

Inzwischen müssen Deutschland-Reisende, die aus Risikogebieten kommen, mit einem negativen Corona-Test einreisen bzw. ihn bis zu 48 Stunden nach Einreise vornehmen lassen. Seit Donnerstag (14.1.) gilt zusätzlich eine neue Verordnung aus dem Gesundheitsministerium für Rückkehrer aus Hochrisikogebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 sowie Ländern, in denen die Virus-Mutation B.1.1.7 bereits zirkuliert. Wer aus diesen Gebieten kommt, muss bereits vor dem Abflug nach Deutschland den Test vornehmen lassen und beim Einstieg den Airline-Mitarbeitern vorzeigen. /jk