Deutsche und Österreicher, die Urlaub auf Mallorca machen wollen, müssen auch weiterhin bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen. Spanien beharrt mindestens zwei weitere Wochen auf den strikten Reisebeschränkungen.

Die Bundesregierung hatte am Freitagabend (19.2.) Spanien ob der sinkenden Corona-Zahlen in der Risikoskala herabgestuft. Damit ging einher, dass der Test vor dem Abflug entfällt. Gleiches war verschiedentlich von der spanischen Regierung erwartet worden, deren Bestimmungen am Sonntag (21.2.) ausliefen.

Doch es kam anders. In der Liste der Risikogebiete taucht Deutschland (wegen der alphabetischen Ordnung) an erster Stelle auf. Aus der EU sind zudem folgende Länder aufgelistet: Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Zypern, Kroatien, Slowenien, Slowakei, Estland, Finnland, Frankreich (mit Ausnahmen), Griechenland (mit Ausnahmen), Ungarn, Irland, Italien (mit Ausnahmen), Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal (mit Ausnahmen), Rumänien, Schweden.

Die vollständige Liste mit allen Ländern gibt es hier.

Was bedeutet das für die Einreise nach Mallorca?

Die neuen Bestimmungen gelten bis Mitternacht vom 7. März. Bis dahin müssen Einreisende aus den Risikogebieten vor dem Abflug einen Corona-Test machen. Dieser darf beim Moment der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Erlaubte Tests sind der PCR-Test und der sogenannte TMA-Test. Letztere findet in der Praxis jedoch kaum Anwendung. Schnelltests (Antigentests) reichen nicht aus!

Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Das Negativ-Testergebnis darf neben Spanisch und Englisch auch auf Französisch oder Deutsch vorgelegt werden. Es muss nicht ausgedruckt werden. Die elektronische Variante reicht aus.

Vor dem Flug muss zudem - in der Regeln online - ein Formular ausgefüllt werden (Direktlink auf die Website mit dem Formular), in dem der Passagier nach Symptomen gefragt wird und bestätigt, dass er sich vor der Abreise einem PCR-Test unterzogen hat, der negativ ausgefallen ist. Das Testergebnis muss bei Einreise mitunter vorgelegt werden. Die Behörden sind aber nicht verpflichtet, das Dokument zu prüfen. Zusätzlich zur Testpflicht wird bei allen ankommenden Passagieren die Temperatur gemessen. /rp

Lesen Sie hier weiter: Diese Regeln gelten für Reisen zwischen Mallorca und Deutschland

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