Der frühere balearische Ministerpräsident Jaume Matas muss vorerst nicht ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat zwar das Urteil wegen Korruption des balearischen Oberlandesgerichts bestätigt, allerdings die Haftstrafe von sechs Jahren auf neun Monate herabgesetzt, wie am Dienstag (23.7.) bekannt wurde. Haftstrafen von bis zu zwei Jahren werden gewöhnlich zur Bewährung ausgesetzt, wenn keine Vorstrafen vorliegen.