Mit Interesse wird derzeit auf Mallorca verfolgt, wie die deutsche Justiz mit der Quarantänepflicht für rückkehrende Urlauber aus anderen Tourismusdestinationen umgeht. Wer zurzeit auf Mallorca Urlaub macht, muss zwar nicht mit der Anordnung einer Quarantäne rechnen, weil Mallorca zwar als Risikogebiet, nicht aber als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet gilt. Vor dem Hintergrund der steigenden Ansteckungszahlen ist es aber interessant zu sehen, wie die Justiz zum Beispiel damit umgeht, wenn sich die Einstufung eines Landes nach der Rückkehr verändert.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hat dazu in den vergangenen Tagen ein Urteil gesprochen, mit dem die vom Gesundheitsamt verordnete Quarantäne für eine Reiserückkehrerin aufgehoben wurde. Im dem Fall ging es um eine Rückkehrerin aus Madeira (Portugal). Die Urlauberin war am 26. Juni auf die Insel geflogen. Am 29. Juni wurde Portugal einschließlich Madeira aufgrund der weit verbreiteten Delta-Variante von der Bundesregierung zum Virusvariantengebiet erklärt.

Schon am 7. Juli wurde Portugal allerdings zurückgestuft, zumal sich die Delta-Variante in der Zwischenzeit auch in Deutschland zur dominierenden Variante entwickelt hatte. Da die Frau bereits am 3. Juli zurückkehrte, ordnete das Gesundheitsamt eine Quarantäne an, die die hessischen Richter nun für illegal erklärten. Die Urlauberin dürfe nicht grundlos gegenüber anderen Personen diskriminiert werden, die wenige Tage später aus dem dann nicht mehr als Virusvariantengebiet geltenden Land zurückkehrten.

Über die aktuellen Regeln für Reisen zwischen Deutschland und Mallorca informieren wir Sie in diesem Artikel. Über die auf Mallorca geltenden Corona-Regeln halten wir Sie hier auf dem neuesten Stand. Eine täglich aktualisierte Meldung zum Stand der Ansteckungen und Impfungen auf Mallorca finden Sie hier. /tg