Seit diesem MIttwoch (21.7.) drohen Personen, die sich auf Mallorca an nicht genehmigten Partys oder Trinkgelagen beteiligen, hohe Strafen. Schon die Teilnahme an einer solchen Menschenansammlung wird mit mindestens 1.000 Euro geahndet. Noch höher kann das Bußgeld ausfallen, wenn man eigentlich eine Quarantäne einhalten müsste: Dann werden maximal 2.000 Euro fällig. Wer darüber hinaus auch noch positiv auf das Coronavirus getestet wird, zahlt mindestens 5.000 Euro.

Der von der Balearen-Regierung bereits am Montag angekündigte neue Bußgeldkatalog soll Urlauber wie Einheimische davon abschrecken, weiterhin wie in den vergangenen Wochen zu feiern, als gäbe es keine Pandemie. In der Folge ist die Corona-Inzidenz auf Mallorca in die Höhe geschossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt BOIB der entsprechenden Gesetzesverordnung sind die neuen Vorgaben in Kraft, die Polizei könnte nun damit beginnen, diese Knöllchen zu verteilen.

Noch nicht in Kraft ist hingegen das ebenfalls am Montag verkündete Verbot von Versammlungen außerhalb des eigenen Hausstandes zwischen 1 Uhr und 6 Uhr morgens auf Mallorca, Menorca und Ibiza. Diese Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit muss erst vom balearischen Oberlandesgericht genehmigt werden und würde dann voraussichtlich am Samstag wirksam.

So begründet die Balearen-Regierung die Strafen

Geahndet werden kann laut der bereits jetzt veröffentlichten Gesetzesverordnung die Teilnahme an "sporadischen oder gelegentlichen Veranstaltungen, öffentlicher oder privater Natur, in öffentlichen oder privaten Räumen, bei denen Menschenmengen die Durchführung von Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge verhindern oder behindern". Das Bußgeld kann sich noch erhöhen, wenn nicht nur eine "leichte", sondern eine "schwere Ordnungswidrigkeit" vorliegt, weil die Nichteinhaltung der Bestimmungen mehr als fünfzig Personen gefährdet oder sogar eine "sehr schwere", wenn dadurch mehr als 150 Menschen einer Ansteckung ausgesetzt sind.

In der Begründung der Verordnung ist explizit von einer erhofften "abschreckenden Wirkung" des Bußgeldkatalogs die Rede. Die aktuelle Entwicklung der Pandemie kennzeichne sich dadurch, "dass die meisten der neu identifizierten Fälle junge, ungeimpfte Menschen betreffen und mit Superspreading-Events verbunden sind, bei denen große Gruppen von Menschen sich über längere Zeit in Situationen aufhalten, in denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Übertragung nicht eingehalten wird." Dieser "Übertragungsweg" müsse nun "gekappt" werden.

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Laut weiteren in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen wird auch der Verkauf von Alkohol im Handel außerhalb der erlaubten Zeiten mit einem Bußgeld von mindestens 5.000 Euro geahndet - von 22 bis 6 Uhr ist das derzeit verboten. In die Pflicht genommen werden zudem Eigentümer, die sich weigern, nach illegalen Partys auf ihren Grundstücken oder in ihren Immobilien die Teilnehmer und Veranstalter zu identifizieren. Auch sie können jetzt, ebenso wie die Veranstalter, mit Strafen von mindestens 100.000 Euro belegt werden.

Trinkgelage im öffentlichen Raum, die sogenannten "botellones", sind auf Mallorca besonders in den Urlauberhochburgen Playa de Palma oder Magaluf schon seit Jahren verboten. Die Polizei hat jedoch seit jeher große Schwierigkeiten, dieses Verbot durchzusetzen. Die neue Strafandrohung wird denn auf der Insel auch mit einer gewissen Grundskepsis betrachtet: Ein härteres Vorgehen sei längst überfällig gewesen, heißt es bei vielen Unternehmern und Anwohnern. Nun käme es aber darauf an, ob nun massiv zur Kasse gebeten werden kann und so die abschreckende Wirkung tatsächlich eintritt.