Die Bundesregierung hat an diesem Freitag (23.7.) ganz Spanien inklusive Mallorca und der Nachbarinseln sowie der Kanaren zum Hochinzidenzgebiet erklärt. Die Einstufung gilt ab Dienstag (27.7.) um 0 Uhr. Die Frist bis Dienstag (27.7.) soll dabei wohl Urlaubern, die derzeit in Spanien im Urlaub sind, ermöglichen, rechtzeitig zurückzukehren.Auf der Website des Robert Koch-Instituts erschien um 15.45 Uhr die aktualisierte Liste. Bereits zuvor hatte die "Berliner Morgenpost" am Donnerstagnachmittag unter Berufung auf Regierungskreise berichtet. Angesichts der spanienweit sowie auch auf den Balearen stark angezogen Corona-Inzidenz hat Berlin kaum Spielraum für eine andere Entscheidung.

Wichtigstes Kriterium für die Einstufung als Hochinzidenzgebiet ist, ob es in dem Land oder in der Region "in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab", wie es auf der Website des Robert-Koch-Institut heißt. Das ist auf Mallorca schon seit etwa zwei Wochen der Fall. Hinzugezogen werden auch noch weitere Kriterien wie etwa die Positivrate bei den Tests. Aber auch die sehen derzeit auf der Insel nicht gut aus.

Anders als bei "einfachen Risikogebieten", zu denen Spanien seit dem 11. Juli wieder gehört, können Nicht-Geimpfte, die aus einem "Hochinzidenzgebiet" kommen, bei ihrer Rückkehr nach Deutschland nicht mehr die in beiden Fällen vorgeschriebene theoretisch zehntägige Quarantäne umgehen. Sie müssen sich für fünf Tage isolieren und können erst dann einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest absolvieren. Fällt er negativ aus, kann die Quarantäne aufgehoben werden. Auch Kinder ab sechs Jahren sind davon betroffen, was unter Umständen einen Familienurlaub verkomplizieren kann.

Vollständig Geimpfte sowie Genesene brauchen die Quarantäne hingegen gar nicht erst anzutreten, wenn sie den für sie zuständigen Gesundheitsämtern nach ihrer Ankunft die entsprechenden Zertifikate "übermitteln" können, wie es offiziell heißt.

Mit der Einstufung als Hochinzidenzgebiet geht auch eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes einher. Das ist in der offiziellen Sprachregelung ein "dringender Appell, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen". Die Reisewarnung ist aber "kein Reiseverbot". Wörtlich heißt es: "Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten".

Eine Reisewarnung kann auch geltend gemacht werden, um etwa die kostenlose Stornierung einer bei einem Reiseveranstalter erworbenen Pauschalreise zu beantragen. Die Bewilligung ist allerdings nicht automatisch, zumal rechtlich umstritten ist, ob man nach bald anderthalb Jahren Pandemie noch von "außergewöhnlichen Umständen", die eine Stornierung rechtfertigen, sprechen kann. /ck