Spektakuläres Urteil des Obersten Gerichtshofs auf den Balearen: Das Gericht auf Mallorca hat das Verbot der Stadtverwaltung von Palma, Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern zu betreiben, für illegal erklärt. Das Tribunal Superior de Justicia genehmigt in dem Urteil vom 10. September diese "touristische Aktivität". Ein Verbot verletze europäische Grundsätze und entspreche nicht der spanischen Rechtssprechung. Es sei "unverhältnismäßig" und "unnötig", um die von der Stadtverwaltung angestrebten Ziele zu erreichen.

Geklagt hatte die Vereinigung der Ferienvermieter auf Mallorca, Habtur. Im Urteil heißt es, die Stadtverwaltung könne ihre Ziele auch "mit weniger radikalen Mitteln" erreichen. Ein Verbot müsse das letzte Mittel bleiben, um mögliche negative Auswirkungen der Ferienvermietung zu verhindern.

Die Richter räumen in dem Urteil der Stadtverwaltung jedoch durchaus das Recht ein, die Ferienvermietung etwa in touristisch gesättigen Gebieten, wie der Playa de Palma, zu beschränken. Derzeit sind hier maximal 60 Tage im Jahr erlaubt.

Ab wann die generelle Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern in Palma tatsächlich wieder aufgenommen werden kann, steht aber noch in den Sternen. Zunächst hat die Stadtverwaltung 30 Tage Zeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Maria Gibert, die Präsidentin der Ferienvermieter von Habtur, rechnet daher eher nicht damit, dass vor Sommer 2022 der Startschuss für die Vermietung erfolgen könne. Die Chancen auf einen Erfolg des Einspruchs der Stadtverwaltung stuft sie als gering ein. "Dafür ist das Urteil zu eindeutig formuliert."

Ferienvermieter wollen mit Stadt im Gespräch bleiben

In einer ersten Stellungnahme der MZ gegenüber zeigte sich Gibert allerdings "sehr zufrieden". "Das Urteil bestätigt, dass wir recht hatten, wenn wir gesagt haben, dass die bisherige Rechtslage keine Regulierung, sondern ein knallhartes Verbot war und als solches völlig unverhältnismäßig." Man sei aber weiterhin daran interessiert, mit der Stadtverwaltung im Gespräch zu bleiben, um eine Regulierung gemeinsam auszuarbeiten.

Habtur fühlte sich seit dem Verbot auch gegenüber anderen größeren Städten in Spanien benachteiligt. "Es gibt keine Provinzhauptstadt im Land, die ein komplettes Verbot ausgesprochen hat. Manche haben die Vermietung strenger, andere weniger streng reguliert."

Bürgermeister von Palma garantiert Fortbestand des Verbots

Inzwischen ist der Bürgermeister von Palma de Mallorca, José Hila, vor die Presse getreten und hat klargestellt: "Es wird auch weiterhin keine Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern in Palma geben." Man werde in jedem Fall das Urteil des Obersten Gerichtshofs anfechten. Und selbst im Falle einer Niederlage greife im Anschluss ein Artikel aus dem touristischen Rahmengesetz (PIAT) des Inselrats, das bereits verabschiedet ist. Dieser Artikel sieht vor, dass automatisch ein Verbot der Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern in Kraft tritt, sollte eine der Zonenregelungen für die einzelnen Gemeinden aufgehoben werden, wie es nun vom Obersten Gerichtshof getan wurde.

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Das Verbot für die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern in Palma de Mallorca war im Jahr 2018 in Kraft getreten, nachdem es von der Koalition im Rathaus aus Sozialisten und der Regionalpartei Més auf den Weg gebracht worden war. Zwar war die Ferienvermietung auch zuvor schon nicht gestattet, aber weit verbreitet. Es fehlten Inspekteure, die das Verbot kontrolliert hätten.

Die Initiatoren der Regelung wollten vor allem Druck vom angespannten Wohnungsmarkt in Palma nehmen. Viele Einheimische hatten und haben nach wie vor Schwierigkeiten, sich eine Wohnung in der Stadt zu leisten, auch wegen der stetig steigenden touristischen Attraktivität von Palma. /jk