Etappenerfolg für den Verbraucherschutz auf Mallorca: Der Billigflieger Ryanair muss eine Geldstrafe von 24.000 Euro zahlen, weil er nach Ansicht der Balearen-Regierung und eines Gerichts in Palma, Verbraucherschutzrechte verletzt hat.

In dem Fall ging es um einen Mann aus Palma, der einen Flug von Lanzarote nach Mallorca gebucht hatte. Einer der Teilnehmer der Reisegruppe des Mannes erkrankte, sodass der Mallorquiner seinen Flug nicht antreten konnte und höhere Gewalt geltend machte. Ryanair wollte weder das Geld zurückgeben, noch dem Mann die Möglichkeit geben, ohne Aufpreis das Reisedatum zu ändern. Der Kunde beschwerte sich beim balearischen Verbraucherschutz, der sich des Falls annahm und Ryanair schließlich eine Geldstrafe von 24.000 Euro auferlegte.

Die Airline zog vor Gericht und wollte die Strafe annullieren lassen. Ryanair machte geltend, dass das Unternehmen seinen Sitz in Irland hat und deshalb irisches Recht angewendet werden muss. Ein Richter in Palma kam aber nun zu dem Ergebnis, dass die Bedingungen von Ryanair in diesem Punkt missbräuchlich und somit ungültig sind. Da der Flug ausschließlich über spanischem Territorium stattgefunden habe, ergebe es keinen Sinn, irisches Recht anzuwenden, stellte der Richter weiter fest.

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Und deshalb müsse Ryanair auch die Verbraucherschutzrechte in Spanien akzeptieren, die in einem derartigen Fall vorsehen, dass das Geld zurückerstattet wird oder die Möglichkeit zum Umbuchen gegeben wird. Auch die Höhe der Geldstrafe sei angemessen. Ebenso muss Ryanair die Verfahrenskosten zahlen.

Immer wieder brummt die Balearen-Regierung Fluggesellschaften wegen unterschiedlicher Gründe Geldstrafen auf, die sich aber meist in geringem Rahmen bewegen. Auch gegen Stromkonzerne und Buchungsplattformen ist die Landesregierung bereits vorgegangen, das allerdings mit weniger Glück. Sanktionen gegen Airbnb oder Tripadvisor in Höhe von 300.000 Euro wurden von Gerichten für ungültig erklärt. /jk