Verstöße gegen Anti-Sauftourismus-Gesetz auf Mallorca: Elf Lokale in Magaluf mussten in diesem Sommer schließen
Sieben der Lokale durften wieder öffnen, nachdem sie eine Strafe gezahlt hatten
MZ
Das Anti-Sauftourismus-Gesetz soll die Exzesse an Partyhochburgen wie Playa de Palma und Magaluf einschränken – einige Lokale haben in diesem Sommer auch die Konsequenzen daraus zu spüren bekommen. Das für Magaluf zuständige Rathaus von Calvià teilte mit, dass im Laufe des Sommers 34 Sanktionsverfahren gegen Lokale in Magaluf eingeleitet wurden. In elf Fällen mussten Lokale aufgrund von schwerer Vergehen schließen.
Sieben Lokale mussten Geldstrafe bezahlen
Acht davon hatten alkoholische Getränke außerhalb der erlaubten Geschäftszeiten verkauft, zwei Lokalen wird die "Erniedrigung von Frauen" vorgeworfen und ein Lokal hatte einen offenen Ausschank von alkoholischen Getränken ohne Kontrollperson. Sieben der Lokale konnten nach dem Bezahlen einer Geldstrafe wieder eröffnen, gegen die restlichen vier wurde wegen schwerer Verstöße ein Verfahren eingeleitet.
Ob es sich bei den bestraften Einrichtungen um Bars, Restaurants oder Kioske handelt, ist nicht klar. Ebenso werden die Namen der betroffenen Lokale aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben.
Fünf Einrichtungen an der Playa de Palma sollten schließen
Auch an der Playa de Palma hatte es im Sommer Verstöße gegen das Anti-Sauftourismus-Gesetz gegeben. Die Ortspolizei von Palma de Mallorca beantragte bis Mitte August die Schließung von fünf Einrichtungen. Konkret wurde den Unternehmern vorgeworfen, Alkohol außerhalb der genehmigten Zeiten sowie an Minderjährige ausgeschenkt zu haben.
Darum geht es beim Anti-Sauftourismus-Gesetz
Das Anti-Sauftourismus-Gesetz war im Januar 2020 per Eil-Dekret verabschiedet worden. Wegen der Corona-Pandemie blieb es aber lange unbeachtet. Verboten sind unter anderem organisierte Sauftouren durch Bars und der Verkauf von Alkohol in Geschäften zwischen 21.30 Uhr und 8 Uhr morgens. Auch Angebote wie "2 zum Preis von 1" oder das Flatrate-Saufen in Bars, wo ein Pauschalpreis für den Abend gezahlt wird und man so viel trinken kann, wie man möchte, sind untersagt. Das Gesetz sieht Strafen von 1.000 bis 600.000 Euro vor. Dabei geht es nach der Schwere des Verstoßes. /pss, mwp
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