Wieder Warnstreiks an deutschen Flughäfen - diese Mallorca-Flüge sind betroffen

An den beiden größten Flughäfen Nordrhein-Westfalens streikt am Montag das Flughafenpersonal. Worauf davon betroffene Fluggäste Anspruch haben

Ein Mitglied der Gewerkschaft Verdi- bei einem Streik am Flugfafen Düsseldorf am 27.1.2023

Ein Mitglied der Gewerkschaft Verdi- bei einem Streik am Flugfafen Düsseldorf am 27.1.2023 / Roberto Pfeil/dpa

MZ

Die Gewerkschaft Verdi hat für Montag (27.02.) Warnstreiks an den beiden größten Flughäfen in Nordrhein-Westfalen angekündigt: Düsseldorf und Köln/Bonn. Gestreikt wird dort zwischen 5.30 Uhr am Montag und 5.30 Uhr am Dienstag.

Hintergrund sind die Verhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen sowie die bundesweiten Verhandlungen für die Beschäftigten der Luftsicherheit.

Der Flughafen Köln/Bonn warnte am Freitag (24.2.): "Es ist aufgrund der Streikaufrufe mit massiven Beeinträchtigungen des Flugbetriebs und einer erheblichen Anzahl an Flugausfällen zu rechnen. Die Arbeitsniederlegungen der Beschäftigten in der Luftsicherheit betreffen neben den Passagierkontrollen auch die Personal- und Warenkontrollstellen des Flughafens."

Im Streikzeitraum sind in Köln/Bonn 136 Passagierflüge (69 Starts, 67 Landungen) geplant. "Erfahrungsgemäß kann es auch über den Streikzeitraum hinaus zu Unregelmäßigkeiten im Flugplan kommen", heißt es beim Flughafen Köln/bonn..

Die Passagiere sollten von ihrer Fluggesellschaft benachrichtigt werden, inwieweit ihre Flüge von dem Warnstreik betroffen sind. Geschieht das nicht, sollten sich die Fluggäste selbst melden, rät der Flughafenbetreiber. Bei den vergangenen Warnstreiks am 17.2. an sieben Flughäfen stellten drei Airports den Betrieb ganz ein. Von Flugstreichungen oder Verspätung betroffene Passagiere haben Anspruch auf eine Ersatzbeförderung und gegebenenfalls auf Entschädigung (s.u.).

Diese Mallorca-Flüge sind von den Warnstreiks betroffen :

Flughafen Düsseldorf

Von Düsseldorf nach Palma

  • Tuifly X32112 Abflug 5.50 Uhr
  • Eurowings EW9580 Abflug 11:05 Uhr
  • Eurowings EW9586 Abflug 18.20 Uhr

Von Palma nach Düsseldorf

  • Tuifly X32113 Abflug 9.05 Uhr
  •  Eurowings EW 9581 Abflug 14.10 Uhr
  •  Eurowings EW 9587 Abflug 15.10 Uhr
  • Eurowings EW9585 Abflug 18.35 Uhr

Flughafen Köln/Bonn

Von Köln/Bonn nach Palma

  • Eurowings EW582 Abflug 08.00 Uhr
  • Ryanair FR8664 Abflug 09.05 Uhr
  • Eurowings EW584 Abflug 10.40 Uhr
  • Ryanair FR8662 Abflug 20.00 Uhr

Von Palma nach Köln/Bonn

  • Ryanair FR8665 Abflug 06.20 Uhr
  • Eurowings EW585 Abflug 13:45 Uhr
  • Ryanair FR8663 Abflug 17.15 Uhr
  • Eurowings EW583 Abflug 18.30 Uhr

Worauf haben betroffene Fluggäste Anspruch?

Laut EU-Recht gilt grundsätzlich: Wenn der Flug ausfällt oder sich mehr als drei Stunden verspätet, muss die Airline eine alternative Beförderung anbieten. Im Fall der Mallorca-Flüge ist das eine Umbuchung auf einen anderen Flug

Ewig auf eine Ersatzbeförderung warten müssen Passagiere nicht. Sie sollten die Airline per Mail oder über ein Kontaktformular darum bitten, eine andere Reisemöglichkeit zu organisieren und eine Frist für eine Rückmeldung setzen. Als angemessen sieht der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott hier zwei bis drei Stunden an.

Bei dieser Nachricht sollten Fluggäste auch ankündigen, sich sonst selbst um eine alternative Beförderung zu kümmern und die Airline für dadurch anfallende Zusatzkosten - etwa für den neuen Flug und eventuelle Zwischenübernachtungen - in Anspruch zu nehmen. Degott erklärt: "Diese Ankündigung ist wichtig, damit sich die Airline am Ende nicht herausreden kann." Es ist wichtig, Rechnungen und Quittungen als Nachweise in so einem Fall gut aufzuheben.

Was ihnen zusteht, wenn sie vor Ort festhängen

Bei einer Annullierung oder Flugverspätung ab zwei Stunden muss die Airline für Verpflegung mit Getränken und Snacks sorgen, etwa in Form von Gutscheinen für Restaurants am Airport. Verschiebt sich der Abflug auf den Folgetag, muss sich die Fluggesellschaft um eine Hotelübernachtung kümmern und auch den Transfer vom Airport dorthin und wieder zurück sicherstellen.

Wann Sie das Geld für das Ticket zurückverlangen können

Bei Annullierungen und Verspätungen ab fünf Stunden haben Reisende auch die Option, das Geld für ihr Ticket samt gezahlten Steuern und Gebühren zurückzuverlangen. Dann ist man aber auch selbst dafür verantwortlich, wie man weiterkommt.

Aus dem Grund rät etwa Reiserechtler Degott, lieber die Airline in der Pflicht zu lassen, dort unter Fristsetzung auf Ersatzbeförderung zu pochen - und sich dann gegebenenfalls selbst zu kümmern und sich die anfallenden Kosten von der Airline erstatten zu lassen.

Das gilt, wenn Passagiere als Pauschalreisende unterwegs sind

Sie müssen sich an ihren Reiseveranstalter wenden. Der ist in der Verantwortung, für Ersatzflüge zu sorgen. Auch für Kosten, die durch eine streikbedingte Verspätung entstehen, könnten Urlauber ihren Veranstalter in die Pflicht nehmen, so die Verbraucherzentralen, etwa für Verpflegung, Unterkunft, nötige Taxifahrten oder Telefonate.

Wie es mit möglichen Entschädigungen aussieht

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor. Für die Höhe ist unter anderem die Länge der Flugstrecke maßgeblich. Im Fall der Mallorca-Flüge von NRW aus sind es 250 Euro pro Fluggast. Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen in Folge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt vor allem davon ab, wer da konkret streikt.

Im Fall der für Montag angekündigten Warnstreiks sind die Aussichten auf Entschädigungen nach der Einschätzung von Claudia Brosche vom Fluggastrechte-Portal Flightright eher mau: Es handele sich um Streiks des Flughafenpersonals und nicht um Streiks der Mitarbeitenden der Airlines oder ihrer Subunternehmen. Deshalb haben Fluggäste in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Recht, da "Airline-externe Streiks" der Expertin zufolge als außergewöhnliche Umstände gelten.

Dennoch sind die Fluggesellschaften nicht ganz aus der Pflicht. Sie müssten trotzdem nachweisen können, so Brosche, dass sie mit allen Mitteln versucht haben, die Verspätung oder den Ausfall des Fluges zu verhindern beziehungsweise eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. "Gelingt ihnen das nicht, können Flugreisende trotzdem Anspruch auf Entschädigung geltend machen."

Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eben Rückerstattung der Ticketkosten besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht. / ck (mit dpa)

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