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Umfassende Auskunftspflicht für Mallorca-Urlauber: Register mit 40 persönlichen Angaben tritt in Kraft

Die Branche hat keine Lust darauf, Touristenpolizei zu spielen. Mehrfach war das Register in den zurückliegenden Jahren noch einmal verschoben worden

All diese Urlauber sollen nun 40 persönliche Daten beim Check-in in ihrer Unterkunft preisgeben.

All diese Urlauber sollen nun 40 persönliche Daten beim Check-in in ihrer Unterkunft preisgeben. / Clara Margais/dpa

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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Nach einem Aufschrei aus der Tourismusbranche hatte die spanische Zentralregierung den Start ihres ursprünglich für Anfang Oktober geplanten Urlauberregisters auf den 2. Dezember verschoben. Doch dieser Tag steht nun vor der Tür, und noch immer befinden sich Hoteliers, Ferienvermieter sowie Vertreter von Mietwagenfirmen und Reisebüros in heller Aufregung.

Die Branche wehrt sich dagegen, eine Art Touristenpolizei zu spielen und rund 40 persönliche Daten zu jedem Reisenden sammeln und der Polizei übermitteln zu müssen. Vor allem fürchten sie mehr Bürokratie sowie die Verletzung der Privatsphäre der Reisenden. Alle Einwände gegen das Register seien im spanischen Innenministerium versandet, ohne dass sich irgendetwas an den Vorgaben geändert habe, kritisiert die Branche.

Diese Daten müssen gesammelt werden

Unter anderem müssen die Unternehmen ab dem 2. Dezember von jedem Urlauber den vollständigen bürgerlichen Namen, das Geschlecht, die Ausweisnummer, die Art des Ausweisdokuments, die Nationalität, das Geburtsdatum, die Meldeadresse, eine Festnetznummer, eine Handynummer und eine E-Mail-Adresse abfragen.

Darüber hinaus muss die Anzahl der Reisenden angegeben werden sowie der Verwandtschaftsgrad im Fall von Minderjährigen. Die Branche spricht von einem Formular mit insgesamt 40 Feldern, die ausgefüllt werden müssen.

Nicht nur Hoteliers in der Verantwortung

Darüber hinaus wurde die Pflicht, diese Daten zu sammeln, deutlich ausgeweitet. In Hotels war es bislang bereits gang und gebe, zahlreiche Daten der Reisenden abzufragen. Doch ab dem 2. Dezember müssen das nun auch Ferienvermieter, Mietwagenanbieter und Reisebüros so handhaben.

Die Einführung des Registers verlief ohnehin sehr stolpernd. Bereits 2021 wurde es von der spanischen Zentralregierung beschlossen, zu einem Moment, als die Branche noch mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen hatte. Dreimal wurde deshalb die endgültige Einführung des neuen Systems verschoben, auch weil die dafür vorgesehene IT-Plattform nicht richtig funktionierte.

"Verstoß gegen Schutz der Privatsphäre"

In der Praxis sei das Register im besten Fall äußerst unpraktisch, im ungünstigsten verstoße es gegen den Schutz der Privatsphäre, erklärt Anwalt José Antonio Fernández de Alarcón. Er bringt das Beispiel eines Urlauberbusses, der an einem Hotel ankommt. Dutzende Urlauber wollen gleichzeitig an der Rezeption den Check-in machen.

"Wie soll das gehen, bei allen diese Menge an Daten abzufragen. Dazu sind manche aus unserer Sicht komplett illegal", sagt der Anwalt im "Diario de Mallorca". So beispielsweise die Angabe des Zahlungsmittels samt Speicherung der Kreditkartennummer.

"Nicht mit EU-Vorgaben vereinbar"

Das Register sei nicht mit den Vorgaben der Europäischen Union vereinbar, so der Anwalt. Kein anderes europäisches Land verlange eine solche Menge an Daten von Urlaubern, es mangele der spanischen Zentralregierung an Gemeinsinn. Die großen Reiseveranstalter in Europa lehnten das Register rundherum ab und hätten sich bereits mit Brüssel in Verbindung gesetzt.

Die Staatssekretärin für Tourismus, Rosario Sánchez, versucht, die Wogen zu glätten. Sie spricht davon, dass das Ministerium das getan habe, was die Branche gefordert habe: eine Vorgabe auszuarbeiten, die nun gemeinsam mit den Vertretern der Tourismusindustrie noch abgestimmt werden kann. Zeit dafür ist bis zum 13. Dezember. Bis dahin können Eingaben für Änderungen gemacht werden.

"Rechtsunsicherheit"

Die Branche allerdings ist wenig überzeugt und spricht von "Rechtsunsicherheit", wie etwa die Vizepräsidentin der mallorquinischen Hoteliersvereinigung Fehm, María José Aguiló. Sollte es zu Datenlecks kommen und vertrauliche Information in die falschen Hände geraten, seien die Hotels verantwortlich.

Auch María Gibert, die Vorsitzende der Vereinigung der Ferienvermieter Habtur, wehrt sich gegen die Vorgaben. "Im Hotel gibt es eine Rezeption, aber bei uns kommen die Buchungen über Booking oder Airbnb herein, und die Eigentümer der Ferienwohnungen haben diese Daten gar nicht."

Und auch Sprecher von Mietwagenverbänden und den Reisebüros fordern die Zentralregierung auf, das Register noch zu stoppen und zuerst mit der Branche einen Konsens zu erarbeiten.

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