Ryanair-Mitarbeiter wies auf Mallorca unter Drogeneinfluss die Flugzeuge ein - fristlose Kündigung bestätigt
Der Mann war bei einer Routinekontrolle positiv auf Cannabis getestet worden

Eine Ryanair-Maschine am Flughafen / DM
Ein Ryanair-Mitarbeiter, der am Flughafen Mallorca unter Drogeneinfluss Flugzeuge einwies, ist rechtmäßig entlassen worden. Als Ramp Agent war der Mann für das sichere Lotsen der Flieger in die Parkpositionen an den Fluggaststeigen zuständig. Die internen Ryanair-Richtlinien verbieten den Konsum von Alkohol oder Drogen ausdrücklich.
Für diese Tätigkeit sind spezielle Genehmigungen erforderlich, die von Aena, dem staatlichen Betreiber der spanischen Flughäfen, ausgestellt werden. Nach dem positiven Drogentest wurde dem Mitarbeiter diese Berechtigung entzogen. Die Fluggesellschaft sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus, die nun durch ein Urteil des Obersten Gerichts der Balearen bestätigt worden ist.
Guardia Civil führt Routinekontrolle durch – Test fällt positiv aus
Die Guardia Civil hatte den Mitarbeiter im Rahmen einer zufälligen Kontrolle überprüft. Äußerlich zeigte er keine Anzeichen für Drogenkonsum, doch eine Speichelprobe ergab ein positives Ergebnis auf Cannabis. Solche Kontrollen sind auf dem Flughafengelände üblich, insbesondere für Angestellte in Sicherheitsbereichen, da das Unfallrisiko dort besonders hoch ist.
Nach dem Testergebnis informierte die Guardia Civil umgehend sowohl die Fluggesellschaft als auch Aena. Infolgedessen verlor der Ramp Agent sofort sämtliche Genehmigungen für den Zugang zu den Sicherheitszonen von Son Sant Joan. Die Fluggesellschaft versetzte ihn vorerst an eine andere Stelle und leitete ein Disziplinarverfahren ein.
Gericht bestätigt Kündigung wegen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
Das Gericht verwies auf die Sicherheitsvorschriften von Aena, die das Arbeiten oder Aufhalten in bestimmten Bereichen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss strikt untersagen – unabhängig davon, ob äußerlich Symptome erkennbar sind oder nicht. Zudem erinnerte die Fluggesellschaft ihre Mitarbeiter regelmäßig daran, eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Die internen Vorschriften sind eindeutig, und es gilt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber dem Konsum aufputschender Substanzen wie Cannabis.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Mitarbeiter die Sicherheitsbestimmungen kannte. Dennoch hatte er vor Dienstbeginn Drogen konsumiert und betrat anschließend eine Sicherheitszone. Damit war die fristlose Kündigung gerechtfertigt. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht.
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