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Neue Touristensteuer auf Mallorca vorgestellt: Im Winter müssen Urlauber nicht mehr zahlen

Die Gebühr steigt dafür in der Hauptsaison um bis zu 200 Prozent. Residenten dürfen sich die Abgabe über die Steuererklärung rückerstatten lassen

An der Touristensteuer kommt kaum ein Urlauber vorbei.

An der Touristensteuer kommt kaum ein Urlauber vorbei. / Nele Bendgens

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Im Rahmen eines Maßnahmenpakets gegen die Folgen des Massentourismus auf Mallorca haben der balearische Tourismusminister Jaume Bauzà und der Regierungssprecher Antoni Costa (beide Volkspartei, PP) bei einer Pressekonferenz am Freitag (7.3.) eine geplante Neuregelung der Touristensteuer vorgestellt. Für den Gesetzesentwurf braucht die PP als Minderheitsregierung noch einen Partner für eine beschlussfähige Mehrheit. Es ist unklar, ob die Rechtspartei Vox dem zustimmt. Die Änderungen sollen schnellstmöglich inkrafttreten, Costa und Bauzà wollten sich aber nicht festlegen, ob das noch dieses Jahr der Fall sein wird.

In der Hauptsaison wird es teurer

Die Balearen-Regierung will künftig von einem zweistufigen auf ein vierstufiges Modell bei der Touristensteuer aufstocken. Im Januar und Februar soll die Gebühr künftig gänzlich entfallen, um den Tourismus in der Nebensaison anzukurbeln. In der Hauptsaison - konkret im Juni, Juli und August - steigt die Steuer von 1 bis 4 Euro auf 2,50 bis 6 Euro pro Nacht je nach Unterkunft. In diesen Monaten zahlen Urlauber, die mit dem Kreuzfahrtschiff in Palma anlegen, künftig 6 statt 2 Euro.

In allen anderen Monaten, also März, April, Mai, September, Oktober, November und Dezember, soll die Touristensteuer beim derzeitigen Tarif bleiben. Der beträgt je nach Zeitraum und Unterkunft zwischen 25 Cent und 4 Euro pro Nacht.

Die vorgeschlagene Touristensteuer und die derzeitigen Tarife im Überblick

Die vorgeschlagene Touristensteuer 2026 in der Übersicht.

Die vorgeschlagene Touristensteuer 2026 in der Übersicht. / Caib

Mallorca-Residenten können Steuer rückerstatten lassen

Mallorca-Residenten müssen zwar weiterhin die Touristensteuer zahlen, wenn sie sich eine Nacht im Hotel gönnen. Allerdings kann die Gebühr künftig bei der Einkommenssteuererklärung angegeben und somit rückerstattet werden. Der Betrag ist auf 250 Euro begrenzt.

Neben der Touristensteuer enthält der Gesetzesentwurf auch eine neue Steuer auf Fahrzeuge, die im Ausland oder auf dem Festland zugelassen worden sind. Sie soll je nach Dauer des Aufenthalts und Schadstoffausstoß zwischen 30 und 80 Euro betragen. Betroffen wären deutsche Urlauber, Teilzeitresidenten oder auch Mietwagenanbieter, die ihre Flotte gerne in anderen Regionen wegen niedrigerer Kosten zulassen.

Eine weitere Maßnahme des Pakets bezieht sich auf die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern. Hier sollen, wie bereits in Palma, auch in Zukuft keine neuen Lizenzen vergeben werden.

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