250 Euro Entschädigung für verspäteten Billigflug? Das könnte bald Geschichte sein
Die EU-Kommission arbeitet gerade an einer Reform der Fluggastrechte-Verordnung. Künftig könnte es erst ab fünf Stunden Verspätung Geld geben

Bei Flugverspätungen könnte es künftig nicht mehr so einfach Entschädigungen geben. / DM
250 Euro Entschädigung für eine dreistündige Verspätung bei einem 30-Euro-Flug nach Palma – damit könnte es in näherer Zukunft womöglich vorbei sein. Die sogenannte EU-Fluggastrechte-Verordnung, die die Entschädigungen für stark verspätete oder annullierte Flüge in Europa bisher recht großzügig auslegt, soll nach dem Willen der EU-Kommission reformiert werden. Den Anstoß zu diesen – zugegebenermaßen nicht neuen – Plänen hat Polen Anfang des Jahres gegeben. Das Land hat in der ersten Jahreshälfte die Ratspräsidentschaft inne und drückt bei dem Thema aufs Tempo.
Zur Disposition stehen in erster Linie die hohen Entschädigungszahlungen an Reisende, was Verbraucherschützer entschieden ablehnen. Der Entwurf, über den gerade in Brüssel beraten wird, sieht eine Entschädigung bei einem Kurzstreckenflug in Zukunft erst bei einer Ankunft mit mehr als fünf Stunden Verspätung am Ziel vor. Derzeit liegt die Grenze bei drei Stunden. Auf längeren Strecken soll eine Entschädigung nach Vorstellung der EU dann erst ab neun oder gar zwölf Stunden Verspätung greifen.
Bereits 2013 sollte es eine Änderung geben
Die sogenannten Kompensationszahlungen im europäischen Flugverkehr befinden sich mit Unterbrechungen bereits seit 2013 im Fokus der EU. Damals wollte die EU-Kommission bereits die ursprüngliche Version der Fluggastrechte-Verordnung aus dem Jahr 2005 überarbeiten. Unter anderem sollten unklare Formulierungen präzisiert werden. Aber auch damals standen bereits die hohen Ausgleichszahlungen der Airlines bei verspäteter Ankunft zur Debatte.
Zwei Jahre lang wurde in Brüssel intensiv diskutiert, doch konnten sich die EU-Länder nicht einigen, weshalb das Thema erst einmal geparkt wurde. Anfang 2020 holte Kroatien unter seiner Ratspräsidentschaft die Verordnung noch einmal auf die Tagesordnung, doch kurz darauf überschattete die Corona-Pandemie alle anderen Vorhaben.
Polen drückt aufs Tempo
Dass es diesmal anders sein könnte, dafür spricht die Dringlichkeit, mit der Polen die Fluggastrechte-Verordnung behandelt. Nach Angaben einer Sprecherin aus dem Bundesjustizministerium in Berlin, das eine Anhörung von Fachkreisen und Verbänden zu dem Thema auf die Beine gestellt hat, gibt es einen „ambitionierten Zeitplan“. Demnach habe die EU bereits mit dem Start der Ratspräsidentschaft von Polen im Januar die Verhandlungen zu dem Thema aufgenommen.
Die dafür zuständige Ratsarbeitsgruppe trifft sich nach Auskunft der Sprecherin aus dem Justizministerium wöchentlich bis zweiwöchentlich. Im Juni tage dann der Verkehrsministerrat, wo ein „Fortschrittsbericht“ vorgestellt werden soll. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass es bis dahin bereits zu einer Einigung kommt.
Das Bundesjustizministerium hat von zahlreichen Verbänden und anderen Organisationen Stellungnahmen zu der geplanten Reform der Fluggastrechte-Verordnung eingeholt, darunter auch von Verbraucherschützern. Diese äußern sich kritisch zu den Plänen der EU. So spricht Karolina Wojtal, Co-Leiterin der deutschen Niederlassung des Europäischen Verbraucherzentrums EVZ, von einem „gravierenden Rückschritt“. Ein Großteil der Verspätungen betrage zwischen zwei und vier Stunden. Die neue Regelung führe laut der Verbraucherschützerin dazu, „dass bis zu 85 Prozent der betroffenen Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung mehr hätten“. Das Verbraucherzentrum fordert, dass die bisherigen Entschädigungsregelungen eingehalten werden.
Fluggesellschaften begrüßen Reformvorschlag
Die Fluggesellschaften sehen das Thema naturgemäß anders. In den vergangenen Jahren hat sich die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen für verspätete Flüge zu bekommen, immer weiter unter den Reisenden herumgesprochen. Zusätzlich gründeten sich mehr und mehr Fluggastportale, die die Ansprüche auf den Schadenersatz bei den Airlines durchsetzten und einen Prozentsatz der Rückerstattung als Honorar einbehielten. Diese Entwicklung führte dazu, dass Fluggesellschaften hohe Entschädigungen zahlen mussten.
Die Airlines unterstützen deshalb die Pläne zur Neuregulierung. Vor allem die festgelegten Entschädigungsbeträge und Verspätungszeiten sind der Branche ein Dorn im Auge.In einer Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) heißt es: „Eine Differenzierung nach Entfernung, Flugzielen und vor allem Dauer des Zeitverlustes erscheint absolut geboten und wird daher ausdrücklich befürwortet.“ Eine starre Schwelle von drei Stunden unabhängig von Flugdistanz oder Kontext führe derzeit zu unverhältnismäßigen Ergebnissen.
Der BDL schlägt für die künftigen Erstattungen eine Kombination aus Ticketpreiserstattung und Pauschale vor. „Konkret: Grundsätzlich eine Pauschale, jedoch höchstens ein bestimmter Prozentsatz der Ticketkosten.“ Vom BDL heißt es, dass bei einer Gewinnmarge von rund zehn Euro pro Passagier derzeit 25 bis 60 Fluggäste befördert werden müssten, um die Entschädigung für einen verspäteten Passagier zu bezahlen.
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