Tourismus auf Mallorca: Balearen-Regierung will zahlreiche Beschränkungen lockern
Ein entsprechendes Dekret zur Modifizierung des geltenden Tourismusgesetzes soll am Freitag (11.4.) verabschiedet werden

Die neuen Maßnahmen sollen unter anderem an der Playa de Palma gelten. / Manu Mielniezuk
Mit einem neuen Maßnahmenkatalog will die Balearen-Regierung den Tourismus auf Mallorca umgestalten. Ein entsprechendes Dekret, das eine Modifizierung des aktuellen Tourismusgesetzes darstellt, soll am Freitag (11.4.) im Ministerrat verabschiedet werden. Die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" bekam vorab Einblick in die Pläne. Die geplanten Maßnahmen betreffen sowohl die Vergabe von Bettenlizenzen als auch Lockerungen bei Umbaumaßnahmen in bestimmten touristischen Zonen.
Neuerungen in Sachen Ferienvermietung
Eine zentrale Maßnahme hinsichtlich der Ferienvermietung: Es werden inselweit keine neuen Lizenzen für Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern erteilt. In Palma ist die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern derzeit schon komplett verboten. Weiterhin erlaubt bleibt aber laut Entwurf die Ferienvermietung in Doppelhaushälften sowie die touristische Vermietung des Hauptwohnsitzes an 60 Tagen im Jahr.
Eine geplante Maßnahme hat die Regierung gestrichen: Die Steuer für nachhaltigen Tourismus, besser bekannt als Touristensteuer, wird nicht erhöht. Damit gab die PP einer Forderung der rechtsextremen Vox statt. Die beiden Partein befinden sich derzeit in Verhandlungen über einen Haushalt für das laufende Jahr.
Die Regierung kommt der Ferienvermieterbranche zudem entgegen. Denn durch die derzeit gültige Regelung hinsichtlich des Tausches und des Handels von Lizenzen, droht langfristig der Wegfall von balearenweit 90.000 Gästebetten im Bereich der Ferienvermietung. Dies soll durch das neue Dekret verhindert werden, indem für die Erteilung einer neuen Bettenlizenz nicht mehr zwei alte wegfallen müssen.
Lockerung der Beschränkungen bei Umbauarbeiten
Auch für touristische Betriebe in Zonen wie der Playa de Palma gibt es Neuerungen. So will die Regierung in den kommenden Jahren Beschränkungen hinsichtlich Um- oder Neubauarbeiten lockern, um die Modernisierung voranzutreiben. Dazu gehört unter anderem die Neugestaltung und die Veränderung der Nutzung von bereits exisiterenden Gebäudeteilen. Zudem sollen illegal errichtete Bauten oder Umbauarbeiten unter bestimmten Bedingungen legalisiert werden können. Neu ist zudem, dass unterirdische Räume wie Keller leichter genutzt werden können, allerdings nicht für Schlafräume.
Zu der Neuregelung gehört auch, dass die Gebäude der touristischen Betriebe um bis zu zehn Prozent erweiter werden können. Anliegende Grundstücke, die über eine touristische Lizenz verfügen, können in ein bestehendes touristisches Projekt integriert werden. Befindet sich ein anderes Grundstück bis zu 100 Meter vom Haupteingang entfernt, kann es ebenfalls in das Projekt integriert werden. Das heißt, es können dort weitere Gebäudeteile errichtet werden, die unter anderem für die Unterbringung von Gästen oder des Personals genutzt werden können.
Diese Regelungen gelten nicht nur für Hotels, sondern auch für gastronomische Betriebe und Freizeitunternehmen, die sich etablierten Gegenden befinden. Die Balearen-Regierung will die gelockerten Bedingungen für alle Anträge bis zum 1. Juni 2029 anwenden. /pss
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