Urlaub auf dem Bauernhof: Mallorcas Landwirte sollen Höfe für Touristen öffnen dürfen
Auf Mallorca soll ein neues Landwirtschaftsgesetz den Bauern mehr Möglichkeiten eröffnen – inklusive Tourismus und Direktverkauf. Doch nicht alle sind begeistert

Bauernhof-Flair gibt es auf den Fincas bisher nur noch in Ausnahmefällen. Das könnte sich ändern. / SOPHIE MONO
Wie soll die Landwirtschaft der Zukunft auf Mallorca aussehen? Darum ringen zurzeit Bauern, Interessenverbände und die Politik. Die Zeit der Eingaben ist nun beendet, die öffentliche Debatte über ein neues Landwirtschaftsgesetz ist eröffnet. Und Landwirtschaftsminister Joan Simonet (PP) hat offenbar geschafft, zumindest einen gewichtigen Teil des Sektors hinter sich zu versammeln. Er hatte sich in den vergangenen Monaten mit allen Bauernverbänden getroffen und nach eigenen Angaben „einen Großteil der Vorschläge“ mit in den Gesetzesvorschlag eingearbeitet. Insgesamt 63 Organisationen haben in dem Zeitraum dann noch einmal Eingaben gemacht. Aus dem Ministerium heißt es, diese würden nun analysiert, um zu sehen, welche der Eingaben noch berücksichtigt werden.
Einige der Lobbyvertreter sind angetan von der neuen Llei Agraria, andere weniger. Das neue Regelwerk rückt vor allem komplementäre Aktivitäten der Landwirte in den Fokus, wie etwa den Direktverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen an den Höfen oder auch Fremdenzimmer für eine Art Urlaub auf dem Bauernhof. Ganz in der Tradition der konservativen Landesregierung, die unter dem Deckmantel eines Gesetzes zum Bürokratieabbau auch den Bau und die Flächennutzung dereguliert, sieht der Gesetzesvorschlag auch für die Bauern weniger Vorgaben vor. Behördengänge und Genehmigungen sollen erleichtert, die Bauernhöfe agiler werden.
"Keine klaren Zukunftsvisionen für die Landwirtschaft"
Vor allem aber will das neue Gesetz die Landwirte an anderen Wirtschaftsaktivitäten teilhaben lassen, um die Höfe rentabler zu machen. Schließlich haben viele Bauern Mühe, mit ihren Erzeugnissen den Hof und eine Familie über die Runden zu bringen. Hier setzt beispielsweise die Kritik des Bauernverbandes Unió de Pagesos an. „Das ist nicht das Gesetz, wie wir es verfasst hätten“, erklärte dessen Vorsitzender Sebastià Ordines. „Es geht wenig um die Kernaufgaben der Bauern und setzt keine klaren Zukunftsvisionen für die Landwirtschaft.“
Die Kritik ist nicht ganz von der Hand zu weisen. So ist ein zentraler Aspekt, die Aktivitäten der Bauern auszuweiten, der Betrieb sogenannter agroestades. Dieses Konzept hat Ähnlichkeit mit dem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bekannten „Urlaub auf dem Bauernhof“ und war bereits in der letzten Version des Gesetzes im Jahr 2019 enthalten. Eine Modifizierung soll es den Landwirten künftig erlauben, auf ihren Höfen mehr Urlauber zu beherbergen.

Ein Erntehelfer entfernt Unkraut auf einem Feld auf Mallorca. / ROSA FERRIOL
Bis zu zehn Urlauber pro Hof
Bislang galt die Grenze von sechs Urlaubern pro Hof – und auch nur dann, wenn die Gäste im Haupthaus untergebracht werden; dort, wo auch der Landwirt lebt. Der Gesetzesvorschlag sieht nun vor, bis zu zehn Urlauber aufnehmen zu können. Und diese sollen auch in Gebäuden auf dem Hof nächtigen können, die derzeit nicht benutzt werden. So wie etwa ehemalige Lagerhallen oder auch Ställe. Diese dürfen nach dem neuen Vorschlag um 20 Prozent erweitert werden, um etwa Zugänge zu erleichtern oder auch Vorrichtungen für erneuerbare Energien zu installieren.
Darüber hinaus müssen die Höfe, die Urlauber beherbergen möchten, zusätzliche Angebote schaffen, wie etwa Verkostungen der Produkte, Direktverkauf oder auch Workshops für Besucher zum Thema Landwirtschaft. Zusätzliche Gästebetten sollen dabei nicht genehmigt werden. Stattdessen sollen die Inselräte zehn Prozent der Gästebetten für die Höfe reservieren.
Auf Mallorca bisher kein Hof dabei
Erfahrungsgemäß dürften diese nicht annähernd aufgebraucht werden. Bisher gibt es auf den Balearen lediglich sechs Höfe, auf denen Urlauber beherbergt werden – drei auf Menorca und drei auf Formentera. Auf Mallorca ist Urlaub auf dem Bauernhof bislang nicht möglich. Der Vorsitzende des größten Bauernverbandes der Insel, Asaja, Joan Company, bewertet aufgrund der größeren Möglichkeit, das Geschäft zu diversifizieren, das Gesetz positiv. „Es stellt Lösungen in Aussicht dafür, wie die Höfe wirtschaftlich nachhaltig existieren können“, sagte Company.
Gegenwind für das Modell der agroestades kommt von den Hoteliers, aber auch vom Verband der Landhotels, der sogenannten Agroturismos. Sie befürchten „unlauteren Wettbewerb“. Der Verband bemängelte, dass die Bedingungen für die Landwirte weniger streng seien als für die Agroturismos. Sie müssten die Gästebetten zum vollen Preis an der Bettenbörse erworben werden. Die Landwirte bekämen 60 Prozent Rabatt auf den Kauf der Betten. Die Vertreter der Landhotels fordern daher, die Bedingungen anzugleichen oder die Möglichkeit zu streichen, Urlauber auf Bauernhöfen unterzubringen.

Direktverkauf am Feld auf Ibiza. / J.A. RIERA
Mehr Direktverkauf für die Bauern
Unterstützung kommt dagegen vom Verband der Ferienvermieter auf den Inseln, Habtur. Präsidentin María Gibert findet es im Gespräch mit der MZ „nur fair, dass auch Landwirte Vermietungen anbieten dürfen“. Sie gehe ohnehin nicht davon aus, dass eine große Zahl von Bauern davon Gebrauch machen wird. „Das wird bei der Menge an Gästebetten auf den Inseln überhaupt nicht ins Gewicht fallen.“
Ein weiterer wichtiger Aspekt in dem neuen Gesetz soll die Stärkung des Direktverkaufs am Hof sein – eine weitere Einnahmequelle für die Landwirte. Eigentlich ist dieses Recht bereits seit 1995 spanienweit verbürgt, in den beiden Vorgängergesetzen von 2014 und 2019 kommt es ebenfalls vor. Was sich nun ändern soll, ist die Fläche, die für die Verkaufsaktivitäten zur Verfügung steht. Bisher lag diese bei 110 Quadratmetern – egal, um welche Art von Betrieb es sich handelte. In Zukunft sollen normale Betriebe nur noch 65 Quadratmeter für den Hofverkauf genehmigt bekommen, sogenannte „bevorzugte Betriebe“ hingegen 150 Quadratmeter. Dabei handelt es sich um Höfe, die bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, wie etwa die, dass sie von einem hauptberuflichen und entsprechend ausgebildeten Landwirt bewirtet werden müssen.
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