Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

Keine neuen Plätze in der Ferienvermietung: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Plan der Stadt Palma

Óscar Fidalgo, Dezernent für Stadtplanung, erklärte, die Maßnahme würde "keine Grauzonen oder irgendeine Art von Ausnahme“ beinhalten

Urlauber in Palma.

Urlauber in Palma. / B. Ramon

Die Stadt Palma sagt der Ferienvermietung den Kampf an – und will keine neuen Lizenzen ausstellen. Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplans wurde am Dienstag (3.2.) nach einer Sitzung des Dezernats für Stadtplanung angekündigt. Neben der regierenden konservativen PP unterstützen auch die linken Oppositionsparteien PSOE und Més den Plan. Es gilt damit als gesichert, dass der Antrag beim nächsten Plenum im Stadtrat verabschiedet wird.

Óscar Fidalgo, Dezernent für Stadtplanung, erklärte, die Maßnahme würde "keine Grauzonen oder irgendeine Art von Ausnahme“ beinhalten. Wenn eine Lizenz aufgegeben wird, soll sie nicht mehr neu vergeben werden. So soll schrittweise die Anzahl der Ferienhäuser reduziert werden.

In Palma gibt es derzeit offiziell 4.473 Plätze in der Ferienvermietung, verteilt auf 632 Immobilien. 381 der Gebäude befinden sich im Stadtgebiet von Palma, 76 an der Playa de Palma und Can Pastilla sowie 175 auf ländlichem Boden. Das neue Verbot betrifft vor allem Einfamilienhäuser, in denen Ferienvermietung bislang legal möglich ist. In Mehrfamilienhäusern ist die touristische Vermietung bereits seit Jahren verboten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum geplanten Verbot

Wird damit die touristische Vermietung in Palma vollständig verboten?

Nein. Verboten werden neue Plätze, aber die derzeit legal vermarkteten 4.473 Plätze dürfen weiterhin wie bisher betrieben werden. Die Maßnahme, die die Stadtverwaltung beschließen wird, bedeutet allerdings einen Rückgang, weil abgemeldete Plätze nicht ersetzt werden. Die touristische Vermietung in Mehrfamilienhäusern ist seit Jahren verboten, auch wenn das illegale Angebot weit verbreitet ist.

Wie viele Plätze werden reduziert?

Ob diese 4.473 legalen Plätze auslaufen oder nicht, hängt vom Willen der jeweiligen Inhaber ab. Daher kann die Stadtverwaltung keine konkreten Zahlen nennen. Es gibt nur eine Sicherheit: Die befristeten Lizenzen von 14 Ferienhäusern werden verschwinden. Dabei handelt es sich um touristische Unterkünfte, deren Genehmigung alle fünf Jahre erneuert werden muss und die nach Ablauf nicht mehr verlängert werden. Das ist einer der Punkte des Projekts, der von der Linken am stärksten kritisiert wird; sie hält diesen Anteil für "lächerlich gering“.

Was passiert mit den Tausenden illegalen Plätzen, die in Wohnungen angeboten werden?

Die Maßnahme schließt die Tür für neue Plätze in Einfamilienhäusern, wo die Aktivität erlaubt ist, sie dürfte jedoch kaum Auswirkungen auf das umfangreiche illegale Angebot haben, das in Wohnungen stattfindet. Auch wird sie nicht zu mehr Inspektionen und Kontrollen führen. Die Stadt hat in diesem Bereich keine Zuständigkeiten. Diese liegen beim Inselrat. Dort gibt es in der Praxis jedoch nur zwei Inspektoren, um das gesamte nicht regulierte Angebot zu kontrollieren. Außerdem weiß die Stadtverwaltung weiterhin nicht, wie viele illegale Ferienwohnungen es in Palma gibt. Bürgermeister Jaime Martínez sprach 2025 von 15.000, stellte aber wenige Stunden später klar, dass er sich auf Inserate und Anzeigen bezog.

Warum hat das Regierungsteam dieses Verbot auf den Weg gebracht?

Fidalgo begründete es als "Teil einer globalen Strategie, um die Qualität des Reiseziels zu verbessern und das illegale Angebot zu bekämpfen“. Die Stadtverwaltung sieht in der touristischen Vermietung einen Faktor, der die Wohnungspreise beeinflusst und Probleme im nachbarschaftlichen Zusammenleben verursacht. Die Stadtverwaltung von Palma erklärt, diese Initiative werde das illegale Angebot „unattraktiver machen“ und dazu dienen, Wohnungen, die abgemeldet werden, wieder einer Wohnnutzung zuzuführen.

Welche Schritte fehlen noch, um die Maßnahme endgültig zu verabschieden?

Nach der vorläufigen Zustimmung in der Stadtplanungsbehörde wird der Vorgang an die die Ratsversammlung weitergeleitet und anschließend dem Plenum vorgelegt. Danach wird eine Frist von 30 Tagen eröffnet, in der Betroffene, die sich als beeinträchtigt ansehen, Einwände einreichen können.

Abonnieren, um zu lesen

Tracking Pixel Contents